Den Auftrag, die Eizellenspende zu legalisieren, hatte der Bundesrat vom Parlament gefasst. Eine entsprechende Motion war im September 2022 an die Landesregierung überwiesen worden. Im Ständerat war die Mehrheit nur knapp.
Die Zulassung der Eizellenspende soll laut dem Parlament verhindern, dass verheiratete Paare für die Erfüllung ihres Kinderwunsches ins Ausland reisen. Der Bundesrat unterstützt dieses Ziel, will dabei aber weiter gehen als National- und Ständerat, wie er am Mittwoch im Grundsatz beschlossen hat.
Spende auch bei unverheirateten Paaren
Er schlägt vor, die Ei- und auch die Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben. «Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist und nicht der sozialen Realität entspricht», wie er schrieb.
Der Bundesrat beauftragte das Departement des Innern (EDI), bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur umfassenden Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes auszuarbeiten, «um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen». Das geltende Gesetz wurde letztmals 2017 mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik revidiert. Damals wurden genetische Untersuchungen von Embryonen in vitro zugelassen.
Frist für «Social Freezing» soll verlängert werden
Neben der Zulassung der Eizellenspende und der Ausweitung der Samenspende auf unverheiratete Paare sollen mit der nun geplanten Gesetzesreform weitere Änderungen umgesetzt werden, wie der Bundesrat schrieb. So soll unter anderem geprüft werden, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als bisher – nämlich zehn Jahre – konserviert werden dürfen.
Auch die Aufhebung oder Lockerung der «Zwölferregel» bei der In-vitro-Fertilisation steht zur Diskussion. Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens zwölf Embryonen entwickelt werden dürfen.
In der Schweiz legt das Fortpflanzungsmedizingesetz seit 2001 fest, unter welchen Bedingungen Paare fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen dürfen. Zu diesen Verfahren gehören heute die Insemination, bei der Samen in die Gebärmutter übertragen werden, und die In-vitro-Fertilisation, bei der Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet werden und der Embryo anschliessend in die Gebärmutter transferiert wird.
Schutz der Spenderinnen steht im Vordergrund
Für beide Verfahren ist die Samenspende heute nur für Ehepaare erlaubt, die Eizellenspende ist gänzlich verboten. Künftig sollen alle Paare – unabhängig von ihrem Zivilstand –, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit.
«Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl», wie der Bundesrat schrieb. Dieser Schutz könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nehmen.
Die Pressekonferenz im Liveticker zum Nachlesen:
Viele Fragen bleiben offen
Eine der schwierigen Frage sei, wie man definieren werde, welche Frauen künftig ihre Eizellen spenden dürfen, sagt Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit. So sei vorstellbar, dass Frauen, die in jüngeren Jahren ihre Eizellen mit Social Freezing eingefroren hätten, sie aber nicht nützen, sie allenfalls später für andere Paare freigeben dürfen. Auch die Frage, bis in welches Alter die neue Fortpflanzungsmedizin erlaubt werde, sei heikel, sagte die Bundesrätin. Die Konferenz ist damit beendet.
«Es gibt kein Recht auf Kinder»
«Es gibt kein Recht auf Kinder», entgegnet die Bundesrätin auf die Frage eines Journalisten. Mit der neuen Gesetzesvorlage reagiere die Regierung auf medizinische Verfahren und stelle sicher, dass dies unter ethischen Bedingungen geschehe, welche in der Schweiz selbst beschlossen würden. Die Änderung nimmt aber Zeit in Anspruch, weil erst Ende nächstes Jahr sich alle wichtigen Stimmen dazu äussern können. Bis die Gesetzesänderung greift, dauert es noch sehr lange.
Einzelpersonen ausgeschlossen
Dem Bundesrat ist es wichtig, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der verhindere, dass die Eizellenspende entgeltlich entnommen werden kann. «Das Wohl der Spenderinnen und der Kinder», stehe im Zentrum. Einzelpersonen soll diese Fortpflanzungsmedizin nicht offen stehen. Die Vernehmlassung soll erst Ende 2026 eröffnet werden. «Es braucht diese Zeit, das emotionale Thema zu beraten», so Baume-Schneider.
Künftig kein Trauschein mehr nötig?
Die Samenspende ist heute nur für Ehepaare erlaubt, die Eizellenspende ist gänzlich verboten. Künftig sollen alle Paare – unabhängig von ihrem Zivilstand –, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit, sagt Elisabeth Baume-Schneider.
Viele reisen heute ins Ausland
«In den letzten 25 Jahren hat sich viel medizinisch geändert», sagte Baume-Schneider. Die neue Ausgangslage verlange nach neuen gesetzliche Änderungen. Viele Paare würden heute, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, ins Ausland reisen. «Ein Paar, das wegen der Unfruchtbarkeit des Mannes keine Kinder bekommt, kann heute eine Samenspende verwenden», so Baume-Schneider. «Die Eizellenspende bei Frauen ist heute verboten», erklärt Baume-Schneider. Das wolle der Bundesrat nun ändern.
Umdenken bei Fortpflanzungsmedizin
Künftig sollen alle Paare in der Schweiz bei einem Kinderwunsch auf Ei- und Samenzellenspenden zurückgreifen können. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat diesen Grundsatzentscheid am Donnerstag vor den Medien kommuniziert. Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll entsprechend geändert werden. Den Auftrag, die Eizellenspende zu legalisieren, hatte sie vom Parlament gefasst. Eine entsprechende Motion war im September 2022 an die Landesregierung überwiesen worden. Im Ständerat war die Mehrheit nur knapp.
Um 9 Uhr informiert Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider
Der Bundesrat will die Eizellenspende zulassen sowie Samenspende auch für unverheiratete Paare öffnen. Ebenfalls plant er Lockerungen bei der In-Vitro-Befruchtung.