«Das einzige Mittel»
Nationalrat für eine eigenständige Schweizer Sanktionspolitik

Die Schweiz soll von sich aus Sanktionen gegen hochrangige ausländische Politikerinnen und Politiker erlassen können, wenn diese schwere Menschenrechtsverbrechen begangen haben oder an schweren Korruptionsfällen beteiligt sind. Das findet der Nationalrat.
Publiziert: 02.06.2022 um 13:56 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2022 um 13:57 Uhr
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Bisher übernimmt die Schweiz lediglich die Sanktionen der EU gegen Russland und Staatspräsident Wladimir Putin.
Foto: AFP

Er hat mit 104 zu 74 Stimmen eine parlamentarische Initiative unterstützt. Die Nein-Stimmen kamen von SVP und FDP. Die grosse Kammer bestätigte damit einen früheren Kommissionsentscheid für diesen Paradigmenwechsel.

Laut Aussagen von Initiant Fabian Molina (SP/ZH) hat die Schweiz heute ohne beschlossene Sanktionen durch den Uno-Sicherheitsrat oder die EU kaum Möglichkeiten, um auf gravierende Ereignisse zu reagieren. Diesem Mangel könne mit der Einführung von klar definierten, gezielten Sanktionen Abhilfe geschaffen werden.

Schweiz soll nicht nur nachziehen

«Zwischen Krieg und Frieden sind Sanktionen das einzige Mittel, um einen Regelbrecher zur Räson zu bringen», sagte Molina am Donnerstag im Rat. Doch für die Zivilbevölkerung hätten Sanktionen mitunter gravierende Folgen. Anstelle von Staaten sollten daher gezielt die Verantwortlichen von Korruption, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen sanktioniert werden.

Die Ratsmehrheit war der Meinung, dass sich der Bundesrat nicht darauf beschränken solle, Sanktionen wichtiger Partner zu übernehmen. Vielmehr solle er gegen Personen oder auch Institutionen eigenständig Sanktionen verhängen können. Das würde aus Sicht der Mehrheit die Souveränität und die aussenpolitische Handlungsfähigkeit stärken und wäre mit der Neutralität vereinbar.

Erst brauche es ein Strafurteil

Yves Nidegger (SVP/GE) sprach namens der ablehnenden Ratsminderheit von «politischer Justiz». In einem Rechtsstaat sei es nicht möglich, gegen einzelne Personen Sanktionen zu ergreifen, bevor nicht ein Strafurteil vorliege, etwa wegen Korruption oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Kurswechsel bei der Sanktionspolitik hatte die APK-N bereits Anfang Mai mit 18 zu 6 Stimmen beschlossen. Sie tat dies im Zusammenhang mit der Revision des Embargogesetzes, die noch für die laufende Session auf der Traktandenliste steht.

Das Geschäft geht an den Ständerat. Seine vorberatende Kommission lehnte die Initiative im April 2021 ab. Sagt nun auch die kleine Kammer Nein, ist die Initiative vom Tisch. (SDA)

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