Als Grund für sein Handeln gibt der Bundesrat die Missachtung der Deklarationspflicht durch die Pelzbranche an. Die Landesregierung plant, das Tierschutzgesetz in diesem Sinn anzupassen. Ihren Entwurf gab sie am Mittwoch in eine Vernehmlassung bis zum 22. November. Ab Sommer 2025 soll das Parlament darüber entscheiden.
Die Gesetzesänderung will der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» gegenüberstellen. Diese verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst.
Orientierung nicht an Schweizer Recht
Der Bundesrat hält dies für handelsrechtlich problematisch. Er zieht daher eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Sein Vorschlag orientiert sich für die Definition von «tierquälerisch» nicht am Schweizer Recht, sondern an den Leitprinzipien der «World Organisation for Animal Health» (WOAH) im Bereich Tierwohl. Die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 183 Mitgliedern.
Mit dieser Definition sei der Gegenvorschlag mit handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz besser vereinbar. Beispiele für eine starke Beeinträchtigung des Wohlergehens von Tieren sind laut dem Bericht zur Vorlage die Haltung in Käfigen mit Gitterböden sowie die Jagd mit Tellereisen und Schlingenfallen.
Nicht tierquälerisch sind demgegenüber sogenannte Totschlagfallen. In diese gehen die Tiere laut Bundesrat freiwillig hinein und werden dann augenblicklich artgerecht erschlagen.
Widerrechtliche Produkte werden eingezogen
Mit dem Handelsverbot innerhalb der Schweiz gehe der Gegenvorschlag zudem weiter als die vom Verein Alliance Animale Suisse getragene Initiative. Diese sehe lediglich ein Importverbot vor, schreibt der Bundesrat.
Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen. Widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte will der Bundesrat beschlagnahmen und einziehen können.
Erlaubt bleiben soll das Einführen von Pelzen für den Eigengebrauch im Reiseverkehr. Erbstücke sollen importiert, aber nicht verkauft werden dürfen. Ob das Ein- und Durchfuhrverbot eingehalten wird, soll der Bund kontrollieren. Den Kantonen wiederum soll es obliegen, ein Auge darauf zu haben, dass das Handelsverbot eingehalten wird.
Geschäfte missachten Deklarationspflicht
Der Bundesrat stellte sich bisher gegen Einfuhrverbote für tierische Produkte, die Schweizer Tierschutzvorgaben nicht entsprechen. Eine Ausnahme machte er für Robbenprodukte. Dass er nun auch beim Pelz auf Verbote setzen will, liegt am Verhalten der Branche und dem Scheitern der Deklarationspflicht.
Geschäfte und Anbieter missachteten flächendeckend die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, schreibt er im Bericht zur Vorlage, und das trotz Verwarnungen und Strafverfahren. In der Saison 2023/24 hätten 60 Prozent der kontrollierten Betriebe die Deklarationspflicht nicht korrekt umgesetzt.