Das Bundesparlament stellt der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei einen indirekten Gegenvorschlag entgegen. Es will Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen gesetzlich festschreiben – als Massnahme gegen den Prämienanstieg. Als Zweitrat hat sich am Dienstag der Ständerat für eine entsprechende Vorlage ausgesprochen.
Demnach soll der Bundesrat künftig nach Anhörung aller Akteure im Gesundheitswesen Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Jeder Kanton kann sich daran orientieren und ebenfalls Kosten- und Qualitätsziele für die darauffolgenden vier Jahre festlegen.
Kein Automatismus
Vorgaben, was passieren soll, wenn Ziele nicht erreicht werden, enthält die Vorlage nicht. Mit dem Entscheid vom Dienstag setzten sich auch im Ständerat Mitte, SP und Grüne durch. FDP und SVP wandten erfolglos ein, Patientinnen und Patienten könnten unter den Kostenvorgaben leiden, denn diese gefährdeten die Versorgung.
Die Befürworterseite im Rat und Gesundheitsminister Alain Berset bestritten dies. Es sei kein Automatismus vorgesehen, wonach Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden dürften, sobald ein Kostenziel überschritten sei.
Es gibt noch Differenzen
Über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen» selbst entschied der Rat noch nicht. Diese verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.
Der Nationalrat hatte schon im Juni 2022 für den indirekten Gegenvorschlag gestimmt. Weil der Ständerat mehrere Differenzen schuf, geht das Geschäft zurück an die grosse Kammer. (SDA)