Im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz will der Bundesrat künftig Drittstaatenangehörige mit Hochschulabschluss aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel in der Schweiz arbeiten lassen. In diesem Sinne hat die Landesregierung auf Geheiss des Parlaments eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) beschlossen, wie sie mitteilte.
Für Absolventen mit einem Masterabschluss oder mit einem Doktorat soll künftig bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt eine Ausnahme vom Drittstaatenkontingent gelten. Das heisst, dass diese unter Umständen auch in der Schweiz arbeiten dürfen, wenn die festgesetzten Kontingente für Personen aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA-Staaten bereits ausgeschöpft sind. Damit wird eine Motion von FDP-Nationalrat und Unternehmer Marcel Dobler (42) umgesetzt. Dieser hatte gefordert, dass teure Spezialisten, die, in der Schweiz ausgebildet wurden, auch hier arbeiten können.
Bis zu 300 Personen pro Jahr
Die Ausnahme von den Höchstzahlen für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt soll jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
Jährlich würden davon schätzungsweise 200 bis 300 Personen profitieren. Die betroffenen Personen würden in hiesigen akademischen Institutionen ausgebildet und seien in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert, so der Bundesrat.
Auch Lösung für andere gefordert
Doch der Fachkräftemangel betrifft nicht mehr nur Akademiker. Um die Suche nach ausgebildeten Leuten auch für Hotellerie und Gastronomie zu vereinfachen, hat Gastrounternehmer und SP-Nationalrat Mustafa Atici (53) kürzlich einen ähnlichen Vorstoss eingereicht. (SDA/sf)