Gebühren für Steuer-Fristerstreckungen
Preisüberwacher ermahnt Kantone

Wer mehr Zeit braucht, um die Steuererklärung auszufüllen, muss in manchen Kantonen hohe Gebühren zahlen. Bern, Genf und Freiburg verlangen dafür «nicht nachvollziehbar» viel Geld, macht der Preisüberwacher öffentlich.
Publiziert: 29.03.2022 um 11:35 Uhr
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Wer mehr Zeit für die Steuererklärung braucht, kann eine Fristerstreckung beantragen.
Foto: Keystone

Zwei Klicks und die Sache ist erledigt: Der Aufwand, um mehr Zeit für die Steuererklärung zu haben, hält sich im Normalfall in Grenzen – sowohl für jene, die Steuern zahlen, als auch für denjenigen, die sie eintreiben.

In den meisten Kantonen muss eine Fristerstreckung nicht begründet werden. Einzelne Kantone verlangen jedoch eine Gebühr. Eine, die in manchen Fällen zu hoch ist, wie Preisüberwacher Stefan Meierhans (53, Mitte) nun rügt: Mehr als 40 Franken seien «nicht nachvollziehbar».

Bern, Genf und Freiburg heuschen zu viel

In jenen neun Kantonen, die überhaupt Gebühren verlangen, übersteigen Bern, Genf und Freiburg die vertretbare Grenze von 40 Franken. Um bis 30. September eine Fristerstreckung zu erhalten, werden bei allen dreien 50 Prozent mehr verlangt. Während die meisten Kantone keine Gebühren erheben, da sich die Arbeit der Steuerämter aufs Jahr verteilt, wenn nicht alle Steuerzahler Anfang Jahr ihre Steuererklärung aufs Mal einreichen, heuscht das teure Trio 60 Franken Gebühr.

Im Fall des Hochsteuerkantons Bern wird der Preis aber nur fällig, wenn der Antrag schriftlich oder mündlich gestellt wurde – wird die Verlängerung online beantragt, sinkt die Gebühr auf 40 Franken. In Freiburg sind es 60 Franken, wenn keine Gründe angegeben wurden.

Für Meierhans sind die 60 Franken zu viel, da solche Gebühren nämlich nur kostendeckend sein sollten. Der Preisüberwacher bezweifelt aber, dass dem teuren Trio durch die Fristerstreckung wirklich viel höhere Kosten entstehen als all den anderen Kantonen.

Vielmehr vermutet er, dass es den teuren Kantonen um etwas anderes geht: «Es scheint eher darum zu gehen, von einer Fristerstreckung abzuschrecken.»

Gebühren sollen sinken

Ähnlich ist das Bild bei juristischen Personen: Auch hier sticht Genf mit 60 Franken Gebühren hervor. In Freiburg wird für diese gar nichts fällig, in Bern sind es 40 Franken, respektive 20 Franken bei einem Online-Antrag.

Der Auftrag des Preisüberwachers ist nun klar: Er erwartet von den Kantonen, die über 40 Franken verlangen, dass sie ihre Gebühren senken. Auf Nachfrage verspricht Meierhans, sich nochmals schriftlich an die Kantone zu wenden und diese auf die seiner Meinung nach ungerechtfertigt grossen Preisunterschiede aufmerksam zu machen. (gbl)


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