Bewohnerinnen der Stadt Zürich staunten vergangene Woche: Nur drei Tagen nach den kantonalen Wahlen brachte die Post bereits die Unterlagen für den nächsten Urnengang.
Für den 12. März liegen zwar keine kommunalen Sachvorlagen zur Abstimmung vor. Trotzdem findet an diesem Datum in der Stadt Zürich ein Urnengang statt.
Porto sparen?
Im Schulkreis Glattal findet die Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulbehörde statt. Zudem erfolgen weitere Wahlen des Bezirks (Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Bezirksrats Zürich) sowie der reformierten Kirche (Erneuerungswahlen der Synode sowie der Bezirkskirchenpflege).
Nun fragen sich Steuergeld-bewusste Bürger: Hätte man die Abstimmungsunterlagen nicht gleich mit dem letzten Versand verschicken und damit Porto sparen können? Oder die «Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Bezirksrats Zürich» auf ein Abstimmungswochenende legen können, an dem es auch kantonale Vorlagen gibt?
Gesetzlich geregelt
Allein: So einfach ist das nicht, wie das statistische Amt des Kantons Zürich auf Anfrage mitteilt. Denn: Die Wahl- und Stimmunterlagen müssen mindestens drei und dürfen höchstens vier Wochen vor einem Urnengang zugestellt werden.
So ist es im Bundesgesetz (Art. 11 Abs. 3) und im Gesetz über die politischen Rechte (Art. 62 Abs. 2) geregelt. Kommt hinzu: Auch für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen gelten gesetzlich geregelte Fristen.
Auf Bundesebene sind jeweils vier Termine im Voraus festgelegt, an denen Abstimmungen und Wahlen durchgeführt werden. Kantonale und kommunale Abstimmungen werden in der Regel gleichzeitig durchgeführt, wobei es den Kantonen und Gemeinden frei steht, zusätzliche Termine festzulegen. (oco)