Flächenvergrösserungen um 30 Prozent sollen erlaubt werden
Bundesrat will moderate Lockerung bei Zweitwohnungen

Der Bundesrat will die Regeln für den Abriss und Wiederaufbau von Wohnungen in Tourismusgebieten moderat lockern. Dabei entstandener zusätzlicher Wohnraum soll aber nur als Erstwohnung genutzt werden.
Publiziert: 16.08.2023 um 16:01 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2023 um 17:29 Uhr
Flächenvergrösserung um 30 Prozent sollen beim Abriss und Wiederaufbau von Wohnungen in Tourismusgebieten erlaubt werden, so schlägt es der Bundesrat vor.
Foto: Keystone

Mit diesem Vorschlag reagiert der Bundesrat auf einen Revisionsentwurf der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) von National- und Ständerat zum Zweitwohnungsgesetz, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Kommissionen wollen für altrechtliche Wohnungen keine Nutzungseinschränkungen beim Wiederauf- und -ausbau.

Als altrechtlich gelten vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative 2012 gebaute Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Diese altrechtlichen Wohnungen dürfen aktuell frei genutzt und bei einem Umbau um 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem Abriss und Wiederaufbau ist die Vergrösserung allerdings verboten.

Ungleichbehandlung beseitigen

Der Bundesrat will diese Ungleichbehandlung zwischen Umbau und Wiederaufbau beseitigen. Oft sei der Unterschied zwischen Abriss und Umbau schwer auszumachen, räumt er ein. Darum schlägt er dem Parlament vor, die Flächenvergrösserung um 30 Prozent auch bei Abriss und Wiederaufbau zuzulassen. Der gewonnene Wohnraum soll aber ausschliesslich als Erstwohnung nutzbar sein.

Damit trägt die Landesregierung der Wohnungsnot und den hohen Mieten für die ansässige Bevölkerung in einigen Tourismusgemeinden Rechnung. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Zweitwohnungen hoch.

Vermietung oder Verkauf altrechtlicher Wohnungen interessant

Für Eigentümer sind damit Vermietung oder Verkauf altrechtlicher Wohnungen als Ferienwohnungen interessant. Mit dem Entwurf der beiden Urek würden Sanierungen oder Neubauten solcher Wohnungen und deren Umnutzung als Ferienwohnungen noch attraktiver.

Zudem würde daraus ein «gewisser Konflikt» zum Zweitwohnungsartikel in der Bundesverfassung entstehen, fügte der Bundesrat an. Der Gesetzesentwurf der beiden Urek geht auf eine parlamentarische Initiative des aktuellen Nationalratspräsidenten Martin Candinas (42, Mitte) zurück.

Die Zweitwohnungsinitiative war im März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden. Sie beschränkt die Zahl der Ferienwohnungen und Häuser pro Gemeinde auf maximal zwanzig Prozent. Das Zweitwohnungsgesetz ist seit 1. Januar 2016 in Kraft. (SDA)

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