Finanzausgleich
SVP will weniger Geld für städtische Gebiete

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen funktioniert gut, darin sind sich die grossen Parteien mehrheitlich einig. Sie stützen sich dabei auf den Wirksamkeitsbericht 2020-2025, der bis Montag in der Vernehmlassung war.
Publiziert: 01.07.2024 um 11:25 Uhr
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Aktualisiert: 01.07.2024 um 11:56 Uhr
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Städte wie Zürich sollen beim Lastenausgleich weniger für ihre Zentrumsfunktion abgegolten werden, fordert die SVP.
Foto: Keystone

Die SVP fordert die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs, der hauptsächlich städtischen Gebieten zugutekommt, auf das Niveau von 2020. Dies entspricht immer noch 380 Millionen Franken jährlich und somit gleich viel wie dem geografisch-topographischen Lastenausgleich, der den ländlichen Gebieten zugutekommt.

«Eine Bevorzugung der städtischen Gebiete ist nicht einzusehen, zumal diese hinsichtlich Lage und Infrastruktur über bedeutend bessere Entwicklungsmöglichkeiten verfügen als geografisch abgelegene Landesteile», heisst es in der Stellungnahme der SVP zum Wirksamkeitsbericht 2020-2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Auch hinsichtlich der prekären Lage der Bundesfinanzen sei diese Ausgabenreduktion notwendig.

Die grösste Partei des Landes fordert zudem ein stärkeres Engagement für die ressourcenschwachen Kantone sowie mehr Zusammenarbeit zwischen den Ständen. Dies soll durch ordnungspolitische Massnahmen erreicht werden und nicht nur durch die Verteilung von Bundesgeldern. 

Stärkt den Zusammenhalt

Die FDP fordert, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen durchleuchtet wird. Es solle kritisch begutachtet werden, welche Aufgaben der Bund noch übernehmen soll, heisst es in der Stellungnahme zur Vernehmlassung. Allenfalls sei eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen notwendig. Auch die Ressourcen der Kantone und die Ungleichheiten zwischen den Kantonen sollten nach Ansicht der Partei eingehend geprüft werden.

Die Mitte weist auf die Bedeutung des Finanzausgleichs für den Zusammenhalt der Schweiz hin. Sie begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, Steuerumverteilungen in der Verordnung detaillierter zu regeln, um eine bessere Aufteilung des Gewinnsteuersubstrats auf die betroffenen Kantone durchzusetzen und Transparenz zu schaffen.

Aus Sicht der SP verschweigt der Wirksamkeitsbericht 2020-2025, dass die Alterung der Bevölkerung die Unterschiede zwischen den Kantonen noch weiter verstärken dürfte. Durch die Abwanderung der jüngsten Bevölkerung in die städtischen Zentren sei die Alterung in diesen Zentren weniger ausgeprägt, beschleunige sich jedoch in den Herkunftskantonen, die durch die Abwanderung ihrer Jugend und ihrer Erwerbsbevölkerung geschwächt würden.

Dies führe dazu, so die SP, dass sich die Wohlstandsproduktion auf einige wenige Zentren konzentriere, während der Finanzierungsbedarf (AHV-Renten, Ergänzungsleistungen, Pflegeleistungen) in den ländlichen oder Randkantonen, in denen die Mittel fehlen, schneller wachse.

Die SP warnt auch davor, dass sich die «Schmerzgrenze» der Geberkantone verschieben könnte. Diese Geberkantone machten zudem nur eine Minderheit aller Kantone aus. Sollte sich die Schere zwischen Geber- und Empfängerkantonen weiter öffnen, würde der Bund als Hauptgeldgeber zudem noch mehr belastet – bei bereits knappen Mitteln.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) stellt einerseits fest, dass sich das System des Nationalen Finanzausgleichs «grundsätzlich bewährt» habe. «Jedoch driften die Pole immer weiter auseinander», heisst es auch in der Vernehmlassungsantwort der SAB. Die Ungleichheiten zwischen den ressourcenschwächsten und den -stärksten Kantonen nähmen zu.

2020 System angepasst

Die aktuellen Zahlen zum Finanzausgleich zeigen gemäss der SAB, dass die ressourcenschwachen Kantone nur dank Übergangsmassnahmen nicht schlechter gestellt wurden. Die SAB fordert deshalb, dass eine dauerhafte Kompensation eingeführt wird und schlägt dazu eine Erhöhung des geographisch-topographischen Lastenausgleichs vor.

Das geltende Ausgleichssystem wurde 2008 eingeführt und 2020 angepasst. Es besteht hauptsächlich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Der Bund finanziert rund zwei Drittel, und die Kantone ein Drittel der Ausgleichszahlungen.

Der Bundesrat hatte den Wirksamkeitsbericht 2020-2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen am 15. März gutgeheissen. Aus seiner Sicht funktioniert das System des Finanzausgleichs grundsätzlich gut. Die 2020 in Kraft getretene Reform wie auch die Anpassungen aufgrund der AHV-Steuervorlage hätten sich nach vorläufiger Einschätzung bewährt, hiess es in einer Mitteilung, könnten aber erst in der nächsten Periode vertieft ausgewertet werden.

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