Damit würden die Dienstorganisationen die geleisteten Diensttage künftig in einem automatisierten Verfahren auf digitalem, standardisiertem Weg an die dafür verantwortliche Zentrale Ausgleichsstelle der 1. Säule melden, heisst es in der Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Gesetzesanpassungen verabschiedet.
Als Erstes müsse die dienstleistende Person ihre persönlichen Informationen ins System eingeben und den Antrag für EO-Leistungen online freigeben. Danach hole die zuständige AHV-Ausgleichskasse die Lohndaten beim Arbeitgeber ein, schrieb das BSV.
«Dieser digitalisierte Ablauf ersetzt den heutigen Prozess mit Papierformularen, der aufwändig und störungsanfällig ist», heisst es weiter. Das System soll voraussichtlich 2026 in Betrieb gehen. (SDA)