Bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen waren zwei Verträge mit Impfstoffherstellern nicht durch Verpflichtungskredite gedeckt. Das bestätigt eine externe Untersuchung. Willentlich seien jedoch keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt worden.
Das hält der Schlussbericht von Kurt Grüter, dem Ex-Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), fest. Der Bundesrat hatte den Bericht bereits am 19. Oktober zur Kenntnis genommen. Am Mittwoch wurde er in Absprache mit den parlamentarischen Finanzkommissionen publiziert.
Kredite und Verträge untersucht
Ausgelöst worden war die Untersuchung im Sommer. Der Bundesrat hatte für 2022 einen Nachtragskredit für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen beantragt. Während der Beratung im Parlament war aber unklar, ob das Parlament diesen Kredit kürzen kann.
Das sorgte für Aufregung. Das Departement des Innern (EDI) und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nahmen daraufhin über die Pfingsttage alle Kredite und Verträge unter die Lupe.
Zwei ungedeckte Verträge
Das Ergebnis damals wie heute: In zwei Fällen waren Verträge und Zahlungen nicht durch Kredite gedeckt. Zudem war nicht in allen Verträgen sichergestellt, dass das Parlament die Bestellungen abändern kann, ohne die Verträge zu verletzen. Schliesslich ergaben die Abklärungen, dass nicht alle Zahlen zur Berechnung der Kredite korrekt waren.
Der erste Fall bezieht sich auf das Jahr 2020. Der zweite Fall bezieht sich auf Anfang Mai 2021. Als damals der Vertrag unterzeichnet wurde, hatte das Parlament den Verpflichtungskredit noch nicht gesprochen. Ein Kreditvorbehalt galt bis Ende Mai 2021. Doch das Parlament bewilligte die nötigen Mittel erst am 7. Juni 2021.
Keine neuen Verfehlungen gefunden
Die von Gesundheitsminister Alain Berset (50) eingeleitete Administrativuntersuchung förderte nun keine neuen Verfehlungen zutage, sondern bestätigte die bisherigen Erkenntnisse der verwaltungsinternen Abklärungen von Anfang Juni «vollumfänglich», wie der Bundesrat mitteilte. Grüter hatte verschiedene Dokumente analysiert sowie Gespräche mit 26 involvierten Personen geführt.
Im Schlussbericht sind aber auch kritische Worte zu finden. So seien Aufgaben und Kompetenzen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Logistikbasis der Armee (LBA) im Bereich der Kreditführung nicht genügend klar definiert gewesen. Es habe in dieser Zeit aber alles sehr schnell gehen müssen. Gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder Informationspflichten seien «nicht willentlich verletzt» worden.
Ob die Informationen zu jedem Geschäft immer zeit- und stufengerecht an alle Beteiligten geflossen sind, konnten im Rahmen der Untersuchung nicht im Detail geklärt werden, wie es heisst. Klar sei, dass die Fristen jeweils äussert knapp gewesen seien.
Zehn Empfehlungen für den Bund
Aus den Resultaten der Untersuchung werden im Bericht zehn Empfehlungen abgeleitet. Etwa sollten bei departementsübergreifenden Aufgaben die Verantwortlichkeiten von Beginn weg klar definiert werden. Zudem sollte die Krisenorganisation mit vielen Betroffenen breiter abgestützt sein, und die finanzverantwortlichen Personen sollten stärker eingebunden werden.
Der Bundesrat gab seinerseits an, die ersten Lehren bereits gezogen zu haben. Eine Empfehlung sei im Rahmen der Beschaffung des Impfstoffs gegen Affenpocken im vergangenen August bereits berücksichtigt worden. Andere Empfehlungen decken sich mit Erkenntnissen der Auswertungen des Krisenmanagements des Bundes. Die Krisenorganisation des Bundes wird im Hinblick auf künftige Ereignisse derzeit unter die Lupe genommen.
(SDA)