Erster Kanton kommt Bersets Bitte nach
Bern empfiehlt Tests für Gesundheitspersonal

Der Kanton Bern spurt: Als erster Kanton empfiehlt er «dringend», Gesundheitspersonal, das nicht geimpft ist, regelmässig testen zu lassen. Ganz so, wie sich Gesundheitsminister Alain Berset das wünscht.
Publiziert: 30.07.2021 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2021 um 17:30 Uhr
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Wer nicht geimpft ist, muss zum Test.
Foto: Keystone

Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, müssen regelmässig getestet werden. Diese dringliche Empfehlung hat der Kanton Bern am Freitag abgegeben.

Weil die Impfquote beim Gesundheitspersonal nach wie vor tief ist, erwartet die kantonale Gesundheitsdirektion nun von den Spitälern, Kliniken und Heimen, dass symptomlose, nicht immune Mitarbeitende alle fünf bis sieben Tage auf das Coronavirus getestet werden. Gleiches gilt auch für externe Mitarbeitende der Gesundheitseinrichtungen, wie aus einer Mitteilung der bernischen Gesundheitsdirektion unter Pierre Alain Schnegg (SVP) hervorgeht.

Delta ist der Auslöser

Der Kanton pocht auf die Tests, weil die in der Schweiz nun dominante Delta-Variante des Coronavirus deutlich ansteckender ist als ihre Vorgänger. Das Ziel sei es, in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen möglichst Covid-19-freie Zonen zu schaffen. Die in den vergangenen Monaten gemachten Anstrengungen zum Schutz der vulnerablen Bevölkerung dürften nun «nicht zunichte gemacht werden», schreibt die Gesundheitsdirektion.

Damit stützt der Kanton Bern einen Vorschlag von Gesundheitsminister Alain Berset (49). Ein anderer Vorschlag Bersets, nämlich die Zertifikatspflicht für Besuchende in Gesundheitseinrichtungen, wurde von den Kantonen zum Teil kontrovers aufgenommen. Bern will nun auch das angehen.

Einlasssysteme für Besucher

Die bernische Gesundheitsdirektion spricht in ihrer Mitteilung von einem «sicheren Einlassmanagement für Besuchende», das die Einrichtungen umsetzen sollen. Damit wolle der Kanton den Einrichtungen die Umsetzung verhältnismässig frei lassen, sagte Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheitsdirektion, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

In kleineren Einrichtungen seien die Voraussetzungen andere als in grossen, wo man beispielsweise problemlos Besucherzonen einrichten könne. Laut Giebel erwartet der Kanton, dass sich die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab sofort an diese dringlichen Vorgaben halten. (SDA)

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