Auf einen Blick
- SVP-Nationalrat Andreas Glarner angezeigt wegen islamkritischem Tweet
- Berner Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Glarner einleiten
- Immunitätskommission berät am 18. November über Aufhebung
Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner (62) wurde wegen eines islamkritischen Tweets, den er nach den Messerattacken von Mannheim und Solingen verfasst habe, angezeigt. Das bestätigt er gegenüber der «Aargauer Zeitung».
Nun will die Berner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn einleiten. Damit sie das kann, muss aber die Immunität des SVP-Hardliners aufgehoben werden. Die Staatsanwaltschaft hat dies offenbar beantragt, wie aus einem neu aufgeschalteten Geschäft auf der Website des Parlaments entnommen werden kann.
Parlamentarier müssen entscheiden
Die Immunitätskommission des Nationalrats will diese am 18. November beraten. Das bestätigt der Präsident der Kommission, Pierre-André Page (64, SVP) auf Anfrage von Blick. Noch am selben Tag will die Kommission darüber informieren, wie ihr Entscheid ausgefallen ist.
Als Parlamentarier geniesst Glarner – wie alle seine Ratskollegen – politische Immunität. Wenn eine Strafverfolgungsbehörde ein Ratsmitglied einer Straftat verdächtigt, muss sie ein Gesuch auf Aufhebung seiner Immunität einreichen. Es ist allerdings keineswegs das erste Mal, dass sich Gerichte um Glarners Verfehlungen kümmern müssen.
So hat schon die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (44) hat eine Anzeige wegen Identitätsmissbrauchs eingereicht. Dies, nachdem Glarner ein angebliches Video von Arslan auf den Plattformen X und Instagram veröffentlicht hatte. Allerdings hatte eine bekannte Agentur das Video für Glarner hergestellt.