Er wechselte extra Geschlecht auf dem Papier
Militär-Drückeberger drohen fünf Jahre Knast!

Ein Mann wechselte das offizielle Geschlecht zur Frau, um sich vor dem Militärdienst zu drücken. Doch die Sache könnte für ihn ungemütlich enden.
Publiziert: 11.06.2023 um 20:13 Uhr
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Aktualisiert: 12.06.2023 um 14:50 Uhr
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Ein junger Schweizer hat sich als Frau eintragen lassen.
Foto: Kostas Maros (Tamedia)
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Seine Idee könnte mächtig in die Hosen gehen. Ein junger Mann erzählte der «SonntagsZeitung» offenherzig, dass er sein offizielles Geschlecht zur Frau angepasst hat, um dem Militärdienst zu entgehen.

Seit 2022 kann man hierzulande ziemlich unbürokratisch das amtliche Geschlecht ändern. Das hat sich ein junger Mann zunutze gemacht, obwohl eine Änderung des Geschlechts eigentlich Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung vorbehalten ist.

«Regel ad absurdum führen»

Der junge Mann ist SVP-Mitglied und wollte mit seiner Geschlechtsänderung auch gegen das neue Gesetz protestieren, das einen Geschlechtswechsel ohne jeglichen ärztlichen oder psychologischen Nachweis zulässt. «Ich wollte diese neue Regelung ad absurdum führen», sagte er der «SonntagsZeitung».

Doch nun muss sich der 23-Jährige um ein juristisches Nachspiel Sorgen machen. Gemäss Bundesamt für Justiz ist ein solches Vorgehen illegal –, sollte es sich effektiv so zugetragen haben und er gefunden werden. «Missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden nicht toleriert und abgelehnt», teilt eine Sprecherin dem Blick mit.

Strafrechtlich könne ein solches Verhalten als Erschleichung einer falschen Beurkundung eingestuft werden. Dafür droht gemäss Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Es sei letztlich aber die Aufgabe der Gerichte zu entscheiden, wann eine missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärung vorliege, sagte die Sprecherin zu Blick.

Keine Missbrauchsfälle bekannt

Schweizweit haben im letzten Jahr 1171 Personen ihren Geschlechtseintrag wechseln lassen. Über die Zahl von Missbräuchen ist nichts bekannt. Die Zivilstandsbehörden seien aber verpflichtet, jeden Verdacht zu melden, heisst es beim Bundesamt für Justiz.

Die Universität Freiburg ist derzeit damit beauftragt, die neue Gesetzesbestimmung zu analysieren, auch mit Blick auf Missbrauchsfälle.

Für Keller-Sutter ein unvorstellbarer Fall

In der politischen Debatte sagte die Justizministerin Karin Keller-Sutter (59) vor drei Jahren im Parlament, dass sie nicht erwarte, dass die neue Regelung dereinst so dreist ausgenutzt werde: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein junger Mann sich einfach wegen der Militärdienstpflicht im Zivilstandsregister als Frau eintragen lässt.»

Die Bedenken seien völlig aus der Luft gegriffen, sagte sie damals: «Diese Personen ändern alles, die ganze Identität. Sie stellen ihr Leben auf den Kopf. Das macht niemand einfach so aus einer Laune heraus.»

Für den jungen Mann ging der Plan sowieso nicht auf. Wenige Monate nach seinem Geschlechtswechsel auf dem Papier erhielt er trotzdem den Marschbefehl. Seine Anpassung zur Frau erfolgte erst nach der Rekrutierung – weshalb er bereits eingeteilt war im Militär, also auch als Frau hätte Dienst tun müssen.

Doch er hatte schlicht keine Lust auf die Rekrutenschule und liess sich mithilfe eines Psychiaters für untauglich erklären.

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