Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz einen Job gefunden haben, brauchen sie auch noch eine Bewilligung vom zuständigen Kanton dafür. Diese Bürokratie gab in der Politik zu reden. Nun gab der Bundesrat am Mittwoch bekannt, dass er diese administrative Hürde abzubauen will.
So soll die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in eine einfache Meldepflicht umgewandelt werden. Wie Blick berichtete, war die bisherige Bewilligung in einigen Kantonen kostenpflichtig. So kostete die Bewilligung etwa in Luzern den Arbeitgeber 100 Franken. Mit solchen Rechnungen könnte es künftig vorbei sein.
Verpflichtung zu Kursen
Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig auch den Wohnort wechseln können, wenn dies ihnen erlauben, eine Arbeitsstelle in einem anderen Kanton anzunehmen, teilt die Regierung mit. Bisher waren die Kantone sehr streng, wenn ein Ukrainer oder ein Ukrainer den Wohnkanton wechseln wollte.
Ausserdem sollen Arbeitslose mit Schutzstatus S neu bei öffentlichen Arbeitsvermittlungen angemeldet werden müssen. Weiter sollen Schutzbedürftige zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden können.
Der Bundesrat will ebenfalls die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern, hiess es weiter. Um obige Massnahmen zu vollziehen, hat die Landesregierung die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet.