Ein Jahr warten auf Auto-Prüfung
Junglenkern stinkt die Lernphase

Lernfahrer dürfen heute schon mit 17 Jahren hinters Steuer. Doch müssen alle Neulenker unter 20 Jahren ein Jahr lang mit Begleitung fahren, bevor sie zur Prüfung dürfen. Dagegen gibt es nun Widerstand aus der Politik.
Publiziert: 07.01.2024 um 09:52 Uhr
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Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, muss vor der Autoprüfung mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein.
Foto: Shutterstock

Das blaue L gibts seit 2022 schon mit 17 Jahren, dafür müssen unter 20-Jährige eine einjährige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Autofahrprüfung ablegen dürfen.

In dieser Phase müssen sie mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzt. Erst nach einem Jahr werden sie dann zur Prüfung zugelassen. Für Neulenker, die über 20 Jahre alt sind, gelten diese Regeln jedoch nicht.

Der Bundesrat versprach sich von der Vorschrift mehr Verkehrssicherheit. Je mehr Fahrten in Begleitung stattgefunden hätten, umso mehr reduziere sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Prüfung, argumentierte er damals. 

Politiker mit Herz für Junglenker

Für FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (29) möchte nun den Rückwärtsgang einlegen und die Regel wieder rückgängig machen. Für ihn ist sie eine reine Schikane.

Silberschmidt und SVP-Nationalrat Mike Egger (31) haben darum kurz vor Weihnachten zwei gleichlautende Vorstösse eingereicht, damit die Voraussetzungen für Junglenker wieder geändert werden: «Diese Ungleichbehandlung lässt sich, nicht zuletzt auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt, wo ein Führerausweis der Kategorie B häufig eine Voraussetzung für einen Job ist, nicht rechtfertigen», heisst in den Vorstössen. Auch eine Petition in der Sache wurde inzwischen gestartet. 

Die Praxiserfahrung zeige, dass Neulenkende die einjährige Lernphase nicht in dem Masse nutzen, wie es notwendig und erhofft wäre. «Stattdessen wird der Beginn der eigentlichen Lernphase aufgeschoben und/oder mehrfach unterbrochen», schreibt Silberschmidt. 

Bei den 17-Jährigen findet er die Regelung sinnvoll, da sie nicht vor ihrem 18. Geburtstag zur Prüfung zugelassen werden. 

Fahrlehrer waren kritisch

Schon bei der Einführung der neuen Regeln hatten die Fahrlehrer gewarnt: Dass Neulenker mehr Fahrerfahrung sammeln sollten, sei eine gute Idee. Der Haken daran sei aber, dass jemand mit 17 Jahren den Lernfahrausweis bestellen könne und mit 18 dann an die Fahrprüfung, ohne je einen Meter gefahren zu sein. (sie) 

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