Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/S) hatten nach Bekanntwerden von Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrats verschiedene Massnahmen gefordert. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nun «einige Präzisierungen» seines Aide-mémoire beschlossen, wie er am Mittwoch mitteilte.
Beispielsweise hält das Aide-mémoire im Abschnitt zur Amtsgeheimnisverletzung neu ausdrücklich fest, dass es nicht zulässig ist, Informationen oder Unterlagen aus der Ämterkonsultation und dem Mitberichtsverfahren an politische Parteien und weitere politische Interessengruppen und -vertretende weiterzugeben.
Möglichst wenig Mitwissende
Das Aide-mémoire enthält neu auch Ausführungen zu den sogenannten Debriefings für Mitarbeitende der Mitglieder des Bundesrats beziehungsweise des Bundeskanzlers nach Bundesratssitzungen: Erstens hält es ausdrücklich fest, dass der Kreis der Teilnehmenden so klein wie möglich gehalten werden soll.
Zweitens sollen die Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler in diesen Debriefings nicht detailliert über die Beratungen oder individuelle Voten im Bundesrat berichten. Sondern sie sollen dessen Beschlüsse lediglich einordnen, um die daraus folgenden Aufträge erteilen zu können.
Das Aide-mémoire erteilt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler Auskunft zu praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. Die aktualisierte Version tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.