Steuerschulden und Steuerausfälle verhindern – das ist das Ziel von SP-Nationalrat Emmanuel Amoos (42). Er fordert darum in einem Vorstoss einen freiwilligen Direktabzug der Steuern vom Lohn.
Die Einkommenssteuern sollen künftig direkt an das zuständige Steueramt überwiesen werden – ausser die Arbeitnehmenden wollen das ausdrücklich anders. So wie dies bei der Quellensteuer für ausländische Angestellte schon der Fall ist. Macht man auf der Steuererklärung dann Abzüge geltend, erhält man Geld zurück.
Administrativer Mehraufwand
Ganze 85 Parlamentarierinnen und Parlamentarier konnte Amoos im Vorfeld für sein Anliegen gewinnen. Doch jetzt der Dämpfer: Bei der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) stösst der Vorstoss auf Ablehnung.
Die Einführung eines freiwilligen Lohnabzugs hätte für die Unternehmen und für die Verwaltung administrativen Mehraufwand zur Folge, heisst es in einer Medienmitteilung zum Entscheid. Zugleich wäre eine Steuererklärung für die Steuerpflichtigen nach wie vor erforderlich.
Freiwilligkeit löse das Problem nicht
Und weiter: Das Hauptproblem verschuldeter Personen sei deren Umgang mit Geld. Freiwilligkeit würde das Problem deshalb nicht lösen, zumal freiwillige Steuervorauszahlungen bereits heute möglich seien.
«Es ist nicht sicher, ob die Steuerausfälle nach der Änderung tatsächlich abnehmen würden», sagt Komissionspräsident Leo Müller (Mitte). Denn: Im Kanton St. Gallen etwa gebe es aktuell mehr Steuerausfälle bei der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer als bei den Einkommenssteuern für Inländer. Dabei wird die Quellensteuer direkt vom Arbeitgeber gezahlt.
Quellensteuer kein perfektes Vorbild
Tatsächlich liegt die Abschreibungsquote im Kanton St. Gallen bei den Quellensteuern mit 0,7 Prozent (2021) höher als bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Dort liegt sie bei unter 0,5 Prozent (2021).
Werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen, sei damit noch nicht sichergestellt, dass das Geld auch effektiv an die Steuerbehörde überwiesen werde, erklärt Peter Sager, Amtsleiter des kantonalen Steueramtes St. Gallen. Es gebe immer wieder Firmenkonkurse.
«Ein freiwilliger Abzug bringt nichts»
«Ein freiwilliger Abzug bringt nichts, weil gerade jene Steuerpflichtigen, die ihre Finanzen nicht unter Kontrolle haben, den Steuerabzug ablehnen würden», meint Sager zur vorgeschlagenen Änderung. Zudem betreffe der Abzug nur die Einkommenssteuer auf dem Lohn, nicht aber die übrigen Einkünfte und die Vermögenssteuer.
Das Gutachten aus dem Jahr 2016, an das Amoos' Vorstoss angelehnt ist, kam allerdings zu einem ganz anderen Schluss: Nicht nur die Steuerschulden, sogar die gesamten Privatschulden würden reduziert.
Böse Überraschungen verhindern
So oder so: «Weniger die Steuerausfälle sind für mich als Argument ausschlaggebend, als dass denjenigen unter die Arme gegriffen wird, die mit dem aktuellen System Mühe haben», sagt die St. Galler Nationalrätin Franziska Ryser (31, Grüne). Sie hat den Vorstoss mitunterzeichnet und sitzt ebenfalls in der Wirtschaftskommission.
Natürlich könne man schon heute früher einzahlen. «Aber gerade für jüngere Menschen, zum Beispiel im ersten Jahr nach der Lehre, kann die Rechnung Ende Jahr zu einer bösen Überraschung werden», so Ryser.
Der Entscheid in der Wirtschaftskommission fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich die Befürworter eines Systemwechsels im Nationalrat, der als Nächstes darüber befindet, doch noch durchsetzen können. Wahrscheinlich ist es allerdings nicht.