Deutschlands absurdeste Grenzregel?
Warum Grenzgänger kein Bier aus der Schweiz mitnehmen dürfen

Deutsche Grenzgänger aufgepasst: Bier aus der Schweiz mitzunehmen, kann strafbar sein. Eine absurde Regel verbietet die Einfuhr von Alkohol für Anwohner im 15-Kilometer-Grenzbereich.
Publiziert: 08:02 Uhr
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Aktualisiert: 09:46 Uhr
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Wer in Grenznähe wohnt, muss aufpassen, wenn er Alkohol aus der Schweiz nach Deutschland bringt.
Foto: imago/Jochen Tack

Auf einen Blick

  • Deutsche im Grenzgebiet dürfen kein Bier aus der Schweiz einführen
  • Umweg über anderen Grenzübergang kann Regel umgehen
  • Regel gilt seit 2008 für Deutsche, die bis 15 km von Grenze wohnen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Ein paar Flaschen Feierabendbier mitnehmen? Wer in der Schweiz arbeitet oder zu Besuch war und in Deutschland wohnt, muss aufpassen, wenn er auf dem Heimweg Bier mitführt. Er darf sie nämlich nicht nach Deutschland einführen. Sonst macht er sich als Schmuggler strafbar. Jedenfalls, wenn er nicht mehr als 15 Kilometer von der Grenze entfernt wohnt – und nicht mehr als 15 Kilometer in die Schweiz hineingefahren ist.

Denn für Deutsche, die in diesem Grenzbereich leben, gelten spezielle Regeln: Sie dürfen lediglich für 90 Euro Waren zollfrei einführen. Und schon gar keinen Alkohol. Das ist verboten, um die deutschen Detailhändler im Grenzgebiet zu schützen.

Konkret heisst es beim deutschen Zoll: «Die eingeschränkten Reisefreigrenzen gelten für Bewohner grenznaher Gemeinden, wenn sie an einem Ort einreisen, der weniger als 15 Kilometer Luftlinie von der Grenze ihrer Gemeinde entfernt ist und ihre Reise im benachbarten Nicht-EU-Mitgliedstaat nicht nachweislich über einen Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie um den Ort der Einreise hinausgeführt hat.»

«Wehe, Sie gehen mit einer Flasche Bier über die Grenze!»

An die absurde Regel erinnert hat der «Südkurier». Wer Alkohol einführt, muss auf diesen eine Steuer zahlen. Ein Liter Schaumwein kostet 2 Euro und 20 Cent an Abgaben. Die Flasche Bier wäre zwar gratis, weil Beträge unter 3 Euro gar nicht verrechnet werden. Rein theoretisch müsste sie aber angemeldet werden. «Wehe, Sie gehen mit einer Flasche Bier über die Grenze!», warnt der «Südkurier» schon im Titel seines Artikels.

Die deutsche Zeitung hat auch schon Tipps für Betroffene parat. So kann je nachdem ein Umweg über einen anderen Grenzübergang gemacht werden. Dann hat man mehr als 15 Kilometer Weg ins Landesinnere – und die spezielle Regel gilt nicht mehr. In diesem Fall würden die üblichen Regeln gelten: Es dürften demnach Waren bis zu 300 Euro zollfrei eingeführt werden – darunter bis zu 16 Liter Bier.

Gültig ist die entsprechende Verordnung seit 2008. Sie soll, wie gesagt, die deutsche Wirtschaft schützen. Es ist eine EU-Regel, die Deutschland nicht zwingend hätte übernehmen müssen. Eingeführt wurde sie unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (78, SPD), der einst im Steuerstreit die Kavallerie in die Schweiz schicken wollte.

In der Realität spielt der Einkaufstourismus umgekehrt

Der «Südkurier» nimmt es mit Humor: Denn tatsächlich gehen heute viel mehr Schweizer in Deutschland einkaufen als umgekehrt. Das deutsche Bier kann nicht nur mit dem Reinheitsgebot und langer Geschichte aufwarten. Es ist meist auch noch günstiger.

Süffisant schreibt die Zeitung: «Man mag sich ja auch gar nicht vorstellen, wie viele Hektoliter Schweizer Bier und Wein sonst tagtäglich über die Grenze gebracht werden würden ...»

Nicht erhoben hat die Zeitung die Daten, ob es je Bussen gab – und wie streng die Regel überhaupt kontrolliert wird.

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