Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt (55) stört sich an den vielen Männern auf den Strassenschildern. Die Zugerin hat den Bundesrat diese Woche aufgefordert, die Signalisation geschlechtsneutraler zu gestalten. «Die Schilder spiegeln überhaupt nicht die gesellschaftliche Realität», sagte sie zu Blick. Statt des Mannes mit Hut sollen auf dem Fussgängerstreifen-Zeichen und anderen Schildern künftig auch Frauen oder eine abstrakte Figur abgebildet sein.
Bei der SVP stiess die Forderung der Grünen-Politikerin wenig überraschend für Kopfschütteln. Auf Twitter wetterte die Partei über den grünen «Gender-Terror».
Neue Schilder sind in Arbeit
Ausgerechnet der SVP-Bundesrat und Verkehrsminister Albert Rösti (55) zeigt sich derweil offener der Forderung gegenüber. Sein Departement schreibt als Antwort auf Weichelts Frage zu den genderneutralen Schildern, dass das umstrittene Fussweg-Signal auf dem Wiener Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen beruhe. Dieses Übereinkommen werde derzeit revidiert – und auch die Fussverkehr-Schildern sollen in diesem Rahmen überarbeitet werden. «Der Bundesrat wird die neuen Signale prüfen und sofern sinnvoll übernehmen.»
Gender-Diskussion bei Strassenschildern
Weichelt rennt also offene Türen ein. Eine Expertengruppe des Globalen Forums für Strassenverkehrssicherheit, das zur Uno gehört, brütet schon seit 2014 über den neuen Schildern. Die Schweiz ist als Vertragsstaat an der Überarbeitung beteiligt. An über 30 Sitzungen habe man Änderungsvorschläge erarbeitet, teilt das Bundesamt für Strassen (Astra) auf Blick-Anfrage mit.
Schweiz muss nicht alles übernehmen
Ein Ziel der Überarbeitung ist es, die Schilder zu modernisieren, verständlicher und eben auch genderneutraler zu gestalten. So zum Beispiel die Fussgänger-Schilder. Aber auch alle Schilder, die Autos zeigen, sollen überarbeitet werden und künftig moderner daherkommen.
Die Vorschläge des Expertengremiums werden kommenden September an der nächsten Session des Forums in Genf diskutiert. Werden sie angenommen, werden die Vertragsstaaten in den nächsten Jahren entscheiden müssen, ob sie die Änderungen annehmen oder ablehnen. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, alle Änderungen zu übernehmen.