Wie viele Menschen müssen jeweils wegen oder mit Corona ins Spital? In der aktuellen Omikron-Welle sind die offiziellen Daten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) notorisch unzuverlässig.
Das Datenchaos gibt es auch rückblickend. Denn während das BAG für das erste Pandemiejahr rund 20'000 Spitaleintritte vermeldet, ist in der Spitalstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) von ganz anderen Zahlen die Rede: Demnach mussten 2020 sogar bis zu 31'000 wegen Corona behandelt werden.
Kantone und Spitäler melden zu tiefe Zahlen
Die höheren Zahlen des BFS gelten als zuverlässiger. Gegenüber der «NZZ» hat das Amt nun detailliertere Zahlen offen gelegt. Diese zeigen: Vielerorts ist es mit der Meldedisziplin der Kantone und Spitäler schlicht nicht so weit her.
Unrühmliche Spitzenreiter sind Genf und Zug: Sie meldeten jeweils nur etwa 30 Prozent ihrer Corona-Fälle ans BAG. An dritter Stelle folgt Jura, wo etwas mehr als 40 Prozent der Fälle gemeldet wurden.
Zug rutscht ins Mittelfeld ab
Genf und Jura schliessen damit in Bezug darauf, wie stark sie von der Pandemie betroffen waren, zum Spitzenreiter Tessin auf. Zug stand laut BAG-Statistik bislang am besten da – und rutscht nun mit den neuen BFS-Zahlen ins Mittelfeld ab. Sehr diszipliniert waren dagegen Neuenburg oder das Tessin, wo fast alle Fälle gemeldet wurden.
Gegenüber der «NZZ» räumt das Genfer Universitätsspital ein Meldeproblem ein, das nun aber behoben werde. Im Hôpital du Jura verweist ein Sprecher auf die Disziplin am Krankenbett, räumt aber ein, dass es Verzögerungen gegeben habe, weil die Ärzte sehr beschäftigt gewesen waren. Und das Zuger Kantonsspital hält fest, dass man alle Fälle gemäss den BAG-Vorgaben gemeldet habe – man könne sich die Differenz nicht erklären.
BAG hob Meldepflicht auf
Für die BAG-Zahlen sind die Spitäler eigentlich verpflichtet, für jeden stationären Fall – wenn ein Aufenthalt über Nacht nötig ist – eine Meldung einzureichen. Kontrolliert wird das aber kaum: Man habe den Druck nicht noch erhöhen wollen, so der Bericht.
Ursprünglich hatte das BAG auch zu jedem positiven Test – also auch bei ambulanten Patienten – einen klinischen Bericht verlangt. Doch im Oktober 2020 wurde diese Meldepflicht aufgehoben, um das Gesundheitssystem administrativ zu entlasten.
Das Ende der ambulanten Meldepflicht hatte laut «NZZ» aber wenig Einfluss auf die Disziplin Spitäler und Kantone, die Diskrepanz zwischen den Statistiken der beiden Ämter sei danach nicht grösser geworden. (gbl)