Knatsch ist programmiert
Bundesrat verlängert Schutzstatus S bis 2026

Der Bundesrat verlängert den Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer bis 2026. Im Parlament in Bern werden Anpassungen für die Aufenthaltsregeln für Menschen aus der Ukraine gefordert.
Publiziert: 04.09.2024 um 01:07 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2024 um 14:34 Uhr
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Die EU hat den Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge bis März 2026 verlängert.
Foto: Keystone

Ein Ende des Kriegs in der Ukraine ist nicht in Sicht. Noch immer flüchten jeden Monat viele Ukrainerinnen und Ukrainer in die Schweiz – im Juli waren es wieder 886 Personen, die in der Schweiz Unterschlupf gefunden habe. 

Der Schutzstatus S bietet den geflüchteten Menschen in der Schweiz Schutz, und die Möglichkeit hierzulande zu arbeiten. Per Ende Juli verfügten 66'291 Personen aus der Ukraine über den Schutzstatus S in der Schweiz. 

Schweiz folgt EU

SP-Justizminister Beat Jans (60) wollte den Schutzstatus S verlängern, und die Landesregierung ist dem Basler an der Sitzung vom Mittwoch gefolgt.

Die EU hat im Juni bereits vorgespurt und den temporären Schutz der über vier Millionen ukrainischen Geflüchteten in den EU-Ländern bis 2026 verlängert. Bislang hat die Schweiz jeweils nachgezogen – so auch diesmal: Bis am 4. März 2026 wird der Schutzstatus S auch in der Schweiz nicht aufgehoben. 

«Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage ist nicht absehbar», begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Nach wie vor müsse auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden. Die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende erhalten somit Klarheit für die kommenden 18 Monate, so der Bundesrat weiter. Und: Angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum sei eine enge Abstimmung mit der EU unabdingbar. 

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Weitergeführt werden auch die Unterstützungsmassnahmen für Schutzsuchende. So beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken pro Person und Jahr an den Integrationsanstrengungen der Kantone.

Ständerat will strengere Regeln

Doch bevor die Landesregierung den Entscheid fällte, hat das Staatssekretariat für Migration im Departement von Jans den Kantonen den Puls gefühlt. Diese standen der Verlängerung tendenziell offen gegenüber – sofern sich die Bedrohungslage in der Ukraine nicht nachhaltig verbessert. 

Allerdings steht der Schutzstatus S politisch in Bern unter Druck. Kaum jemand ist noch zufrieden mit der Ausgestaltung des S-Schutz, wie er heute besteht. So hat beispielsweise der Ständerat eine Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli (47, SG) angenommen. Diese fordert, dass nur noch Personen den Schutzstatus S bekommen, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die ganz oder teilweise durch Russland besetzt sind oder «in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden». 

Kurz zuvor hatte die kleine Kammer auch einen Vorstoss des Mitte-Politikers Benedikt Würth (56, SG) angenommen, der in die gleiche Richtung zielt. Würth möchte verhindern, dass ukrainische Flüchtlinge mit Status S, die zurück in ihre Heimat oder in einen anderen Staat reisen, noch einmal Anrecht auf Schutz in der Schweiz haben. Er nannte eine maximale Dauer von ungefähr zwei Wochen. «Wer geht, verwirkt das Recht auf Schutzstatus», sagte er damals. Der Nationalrat hat sich mit dem Thema noch nicht befasst. 

Abschaffung abgeschafft

Auch die SP hat ihre Vorstellung zur Zukunft des Status S. So fordert SP-Nationalrat Jean Tschopp (42, VD), dass der Schutzstatus S in eine Aufenthaltserlaubnis abgeändert wird. Auch Mitte-Nationalrat Reto Nause (53, BE) fordert, dass Schutzbedürftige nach drei Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sofern sie einer Arbeit nachgehen. Beide argumentieren mit dem Fachkräftemangel.

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