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Das schlägt der Bundesrat vor
2G mit Maske oder Beizen-Lockdown – plus Homeoffice-Pflicht

Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Varianten für Verschärfungen vor: flächendeckend 2G mit Maske oder Teilschliessungen. So oder so: Die Homeoffice-Pflicht auf jeden Fall kommen. Blick gibt die Übersicht.
Publiziert: 10.12.2021 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 10.12.2021 um 17:15 Uhr
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Entweder flächendeckend 2G und Maske...
Foto: imago images/Christian Ohde

Nichtstun ist keine Option: Weil die Corona-Lage angespannt bleibt, sind nun die nächsten Massnahmen-Verschärfungen unterwegs. Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Varianten vor: flächendeckend 2G und Maske oder aber ein Teil-Lockdown.

Variante 1: 2G+

  • Überall dort, wo jetzt die 3G-Regel gilt, wird der Zugang auf 2G eingeschränkt. Restaurants, Fitnesscenter und Kinos wären damit künftig Geimpften und Genesenen vorbehalten.
  • Grundsätzlich gilt zusätzlich zu 2G gilt eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht, wenn man konsumiert.
  • Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, sollen freiwillig 2G+ einführen und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten können. Auch Geimpfte und Genesene müssten also ein negatives Testergebnis vorweisen. Betroffen wären etwa Clubs und Bars, aber auch sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten, wie Chor- oder Blasmusikproben.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin 3G.

Variante 2: Teil-Lockdown

  • Auch hier gilt grundsätzlich in allen öffentlichen Innenräumen 2G und Maskenpflicht. Im Unterschied zur ersten Variante würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann.
  • Die Innenbereiche von Restaurants, Fitnesscenter, Discos und Bars müssten schliessen.
  • In geschlossenen Sportstadien wäre Essen und Trinken nicht mehr erlaubt.
  • Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann. Zugelassen blieben auch sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Homeoffice-Pflicht und Treffen zu fünft

Eine Reihe Massnahmen schlägt den Bundesrat unabhängig davon vor, welche Variante sich letztlich durchsetzt.

  • Treffen nur noch zu fünft: Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich im Privaten nur noch 5 Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sollten weitere Schliessungen nötig werden, wären private Treffen auf 5 Personen beschränkt, egal ob geimpft oder ungeimpft.
  • Für Geimpfte und Genesene gilt im Privaten: Draussen dürfen sich maximal 50 Personen treffen, drinnen 30.
  • Homeoffice-Pflicht: Der Bundesrat schlägt erneut eine Homeoffice-Pflicht vor. Sollte es zu Schliessungen kommen, sei die blosse Empfehlung nicht angemessen.
  • 2G oder 3G am Arbeitsplatz ist aber nicht vorgesehen. «Für Personen, die nicht im Home-Office arbeiten können, soll auf eine 3G- oder 2G-Regelung verzichtet werden.» Muss man vor Ort arbeiten, gilt Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht an Schulen: Der Bundesrat will sich dabei auf die Sekundarstufe beschränken. Er empfiehlt den Kantonen allerdings «dringend», die Maskenpflicht auch in tiefen Stufen einzuführen
  • An den Universitäten und den Fachhochschulen soll wiederum Fernunterricht gelten, wobei Prüfungen ausgenommen werden sollen.
  • Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in Skigebieten sind dagegen kein Thema – denn beide Branchen hatten von sich aus schon angeboten, solche einzuführen.
  • Ab 18. Dezember werden die Antigen-Schnelltests wieder gratis, für PCR-Tests muss man bezahlen. Der Bundesrat setzt damit einen Entscheid aus dem Parlament um.

Die Kantone haben bis nächsten Dienstag Zeit, sich zu den Massnahmen zu äussern – danach entscheidet der Bundesrat definitiv.

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