Ignazio Cassis hatte unterstützt, dass die Schweiz einer umstrittenen Uno-Resolution zustimmt, die Israels Recht auf Verteidigung infrage stellt. Und nun will er die Hamas im Eilverfahren für illegal erklären. Mit Hü und Hott kann ein Chef vielleicht die eigene Chrömli-Fabrik führen, nicht aber ein Regierungsmitglied sein Departement. Bundesräte brauchen eine klare Linie. Recht und Verfassung sind der Rahmen.
Seit Corona betrachtet der Bundesrat Notrecht aber offenbar als Normalfall. Dabei wurde bereits in der Aufarbeitung der Pandemie hinterfragt, ob es richtig war, dass der Gesamtbundesrat damals zu Notrecht griff. Man musste dabei anerkennen, dass es kaum anders ging, und war sich einig: Notrecht soll möglichst vermieden werden. Dennoch griff die Regierung gleich wieder dazu: um die Axpo dem Rettungsschirm zu unterstellen und um die Credit Suisse durch die UBS zu retten.
Selbst wenn der Bundesrat aktuell nicht gleich zur Notrechtskeule greift, möchte Cassis sehr weit gehen und ein Eilgesetz verhängen. Doch ein neues Gesetz darf nur im dringlichen Eilverfahren durchgepaukt werden, wenn es keinen Aufschub duldet. Beim Hamas-Verbot spielt es keine Rolle, ob es einige Monate früher oder später kommt.
Wenn Cassis trotzdem schon wieder den ordentlichen Gesetzgebungsweg verlassen und das Volk aussen vor lassen will, zeugt das von einem zweifelhaften Demokratieverständnis – eines Regierungsmitglieds wohlgemerkt!