Velofahrer verirrt sich auf der Autobahn bei Bülach
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Video zeigt:Velofahrer verirrt sich auf der Autobahn bei Bülach

Das gilt im Verkehr
Können Velofahrer eigentlich machen, was sie wollen?

Auf der Autobahn haben Velos nichts verloren. Klar. Aber was ist mit der Busspur? Diese Regeln sollten nicht nur Velofahrerinnen und Velofahrer kennen.
Publiziert: 19.04.2025 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 19.04.2025 um 14:39 Uhr
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Wer mit dem Velo unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln kennen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Velofahrer müssen sich an Regeln halten: Überblick über Erlaubtes und Verbotenes
  • E-Bikes benötigen auch tagsüber eingeschaltetes Licht
  • Bussen für Velofahrer reichen von 20 bis 60 Franken für verschiedene Vergehen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Raphael Brunner
Beobachter

Mit dem Velo oder E-Bike kommt man mancherorts leichter durch den Strassenverkehr. Aber es gibt Regeln, an die sich Radler halten müssen. Was dürfen Velofahrer – und was nicht? Wir geben einen Überblick. 

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Fahren auf dem Trottoir

Auf dem Trottoir ist Velofahren nicht erlaubt. Die Busse beträgt 40 Franken. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren. Aber bitte rücksichtsvoll.

Unterwegs auf Bus- und Tramspuren

Die Busspur gehört dem Bus. Velofahrer dürfen sie nur benutzen, wenn es auf der Strasse so markiert ist. Auch Tramspuren sind für Trams reserviert. Für die Busse, die man mit dem Velo riskiert (30 Franken), gibts im Veloladen drei neue Schläuche.

Tempolimit für Velofahrer?

Mit 30 km/h durch die 20er-Zone? Sollte man besser nicht machen, weil es gefährlich ist. Geschwindigkeitsbussen drohen Velofahrerinnen und Velofahrern aber nicht.

Der Grund: Anders als bei Autos ist bei Velos ein Tacho nicht obligatorisch – Velofahrerinnen und Velofahrer können also nicht wissen, ob sie schneller unterwegs sind als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Die Polizei kann aber Velofahrer, die besonders rücksichtslos herumkurven, büssen oder – wenn sie andere gefährden – im Extremfall sogar ein ordentliches Strafverfahren einleiten.

Wichtig zu wissen: Für schnelle E-Bikes (mit gelben Nummern) gilt seit April 2024 eine Tachopflicht – diese E-Bike-Fahrer können wegen zu schnellen Fahrens gebüsst werden.

Blinklichter sind nicht ausreichend

Vorgeschrieben ist ein «ruhendes Licht», vorne (weiss) und hinten (rot), das nachts auf 100 Meter Entfernung zu sehen ist. Reine Blinklichter genügen also nicht. Abnehmbare Leuchten sind hingegen okay. 

Das Licht muss bei Dunkelheit zwingend eingeschaltet sein, sonst sind Bussen von 20 bis 60 Franken möglich, je nachdem, ob man auf einer beleuchteten oder unbeleuchteten Strasse unterwegs ist oder in einem Tunnel. Ebenfalls vorgeschrieben sind Rückstrahler, und zwar vorne, hinten und an den Pedalen. Ausgenommen davon sind Mountainbikes und Rennvelos mit Klickpedalen.

E-Bikes: Beleuchtung am Tag

Seit April 2022 muss bei E-Bikes das Licht auch am Tag eingeschaltet sein. Wer es nicht macht, riskiert 20 Franken Busse. Die Vorschrift gilt für alle E-Bikes, nicht nur für solche mit gelber Nummer. Anders als bei Velos müssen die Lichter fest angebracht sein.

Sicherheitslinien nicht überfahren

Sie gelten auch für Velos. Sie zu überfahren, ist verboten. Anders für Fussgänger: Wer zu Fuss über eine Strasse mit Sicherheitslinie geht, darf sie überqueren. Hier gilt allerdings: Wenn in der Nähe ein Fussgängerstreifen ist, muss man diesen benutzen.

Velofahren mit Promille

Gezielte Kontrollen gibt es kaum. Trunkenheit beim Velofahren ist aber ein Vergehen. In der Theorie gilt die 0,5-Promille-Regel, wie beim Auto- oder Töfffahren. In der Praxis kommt es aber meist erst bei deutlich höherem Pegel zu einer Busse.

Auch ein Velofahrverbot – zum Beispiel für einen Monat – ist möglich. Im schlimmsten Fall kann einem sogar der Fahrausweis entzogen werden, wenn die Polizei starke Hinweise auf eine Alkohol- oder Drogensucht sieht.

Velowege müssen genutzt werden

Wenn ein Veloweg ausgeschildert ist, müssen Velofahrer ihn benutzen. Wer auf der Strasse fährt, riskiert 30 Franken Busse.

Anders ist es, wenn auf den blauen Fussweg-Schildern «Velos gestattet» steht. Hier dürfen Velos fahren, sie müssen aber nicht.

Nur in Ausnahmen nebeneinander fahren

Zu zweit nebeneinander fahren ist in speziellen Situationen erlaubt:

  • in Gruppen mit mehr als 10 Personen
  • auf Velowegen
  • in Begegnungszonen

Sonst nicht.

Über den Zebrastreifen fahren

Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen über den Fussgängerstreifen fahren, sie haben aber keinen Vortritt. Den haben nur Fussgänger. 

Signale gelten auch für Velos

Auch Velofahrerinnen und Velofahrer müssen Verkehrssignale beachten – insbesondere die Signale «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» und «Einfahrt verboten».

Ausnahme: Ein Zusatzschild erlaubt Velos die Durchfahrt. Ansonsten sind 30 Franken Busse fällig, wenn die Polizei einen erwischt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Juni 2022 veröffentlicht und nun aktualisiert. 

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