Besonders gefährdete Personen sollten sich im Herbst gegen das Coronavirus impfen lassen. Das empfehlen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif).
Das Coronavirus zirkuliert weiter und kann bei der besonders gefährdeten Personengruppe schwere Erkrankungen auslösen, halten die beiden Stellen in ihrer Impfempfehlung vom Montag fest. Die Ausgangslage habe sich gegenüber den Pandemiejahren 2020 und 2021 indessen geändert.
Keine Impf-Empfehlung für unter 65-Jährige
Für unter 65-Jährige ohne gesundheitliche Risikofaktoren besteht demnach ein «sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung». Für sie gibt es keine Impfempfehlung. Eine Impfung auf Wunsch ist gegen Bezahlung aber möglich.
Besonders gefährdete Personengruppen hingegen laufen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Die Impfung biete ihnen einen guten Schutz vor einer schweren Erkrankung. Sie sollten sich deshalb im Herbst – idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember – impfen lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Mit einer einzelnen Dosis eines an die Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff impfen lassen sollten sich gemäss BAG und Ekif über 65-Jährige, über 16-Jährige mit Vorerkrankungen oder Trisomie 21 sowie schwangere Frauen mit Vorerkrankungen. Anderen schwangeren Frauen raten die Gesundheitsstellen zur Impfung, wenn das behandelnde Fachpersonal das empfiehlt.
Neue Varianten in Umlauf
Die aktuell zirkulierenden Coronaviren weisen neue Mutationen auf, die ihnen ein Umgehen der erworbenen Immunität ermöglichen. Zudem lässt der Impfschutz oder der Schutz durch eine Infektion nach, je länger diese zurückliegen. Der angepasste mRNA-Impfstoff sollte auch gegen die neuen Varianten wirksam sein.
Das BAG und die Impfkommission gehen davon aus, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter aufgrund dieser beiden Faktoren und des erhöhten Kontakts in Innenräumen ansteigen. (SDA/lha)