Die Berner Kantonsregierung soll die medizinische Versorgung von Corona-Impfgeschädigten sicherstellen. Dazu gehören Post-Vac-Sprechstunden an den öffentlichen Spitälern und Therapie-Angebote auf der Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Das verlangt der Grosse Rat. Einstimmig überwies er am Mittwoch den entsprechenden Punkt einer Motion von Samuel Kullmann (EDU). Der Regierungsrat wollte die Forderung als erfüllt abschreiben lassen. Davon wollte die Ratsmehrheit aber nichts wissen.
Problem nicht kleinreden
Es gelte, ein Zeichen zugunsten der Betroffenen zu setzen, hiess es in der Debatte. Impfnebenwirkungen seien eine Tatsache, auch wenn viele nicht darüber reden wollten, stellte etwa Sibyl Eigenmann (Mitte) fest. Man dürfe das Problem nicht kleinreden.
«Die Leute haben ein Recht darauf, dass man sie anhört und dass man ihnen hilft», sagte Hannes Zaugg-Graf (GLP). Der Kanton stehe in der Verantwortung, denn er habe die Bevölkerung sehr zur Impfung ermuntert, sagte auch Reto Zbinden (SVP).
Kantonale Anlaufstelle
Mit 145 zu 1 Stimmen sprach sich das Parlament zudem dafür aus, eine kantonale Anlaufstelle für Impfgeschädigte und ihre Angehörigen zu schaffen. Sie soll die Betroffenen auch bei der Beantragung von Versicherungs- und Entschädigungsleistungen unterstützen.
Bereits am Montag hatten sich rund 60 Impfgeschädigte und ihre Angehörigen vor dem Rathaus versammelt. Sie wollten auf ihre Notlage aufmerksam machen. Die Covid-Impstoffe seien in einer ausserordentlichen Lage als Massnahme im Kampf gegen die Pandemie eingesetzt worden. Nun brauche es auch ausserordentliche Massnahmen, um die schädlichen Auswirkungen der Pandemie im Bereich der Impfnebenwirkungen abzufedern.
Keine finanzielle Wiedergutmachung
Der Vorstoss forderte auch einen kantonalen Fonds zur Wiedergutmachung von Impfgeschädigten. Dieser soll Zahlungen an Menschen leisten, die sechs Monate oder länger an schweren Covid-Impfnebenwirkungen litten.
Das lehnte der Rat mit 136 zu 13 Stimmen ab. Erstens wolle man aus finanzpolitischen Gründen keine Sonderkässeli, und zweitens sei es befremdend, von Wiedergutmachung zu sprechen. Dies würde ja ein schuldhaftes Verhalten des Kantons voraussetzen. (SDA)