Der Schuss ging nach hinten los. Gleich mehrere ehemalige Bundesräte hatten im Abstimmungskampf die Schweizer Rentnerinnen und Rentner mit einem adressierten Brief von einem Nein zur 13. AHV-Rente überzeugen wollen.
Das Volk aber sagte Anfang März nicht nur deutlich Ja zur Vorlage. Adolf Ogi (81, SVP), Doris Leuthard (61, Mitte) oder Johann Schneider-Ammann (72, FDP) kassierten auch einen gehörigen Shitstorm. Schliesslich bekommen die alt Bundesräte nach dem Rücktritt weiter die Hälfte ihres Jahresgehalts. Aktuell ergibt das eine Rente von über 230'000 Franken.
Ruhegehälter für 13. AHV-Rente einsetzen
Und es könnte noch ärger kommen. Geht es nach SVP-Nationalrat Thomas Knutti (50, BE) und seinen Mitstreitern, soll das jährliche Ruhegehalt der alt Bundesräte gleich bis auf 100'000 Franken zusammengestrichen werden. Der Überschuss soll dann für die 13. AHV-Rente eingesetzt werden, fordern Ogis Parteikollegen. Ehemalige Bundesräte seien nicht auf so hohe Renten angewiesen, findet der SVP-Nationalrat. Eine Kürzung sei daher vertretbar.
Und: Mit Annahme der 13. Rente werde die Finanzierung der AHV-Kasse vor noch grössere Herausforderungen gestellt als bisher, so Knutti weiter. «Es wäre daher angebracht, wenn die alt Bundesräte einen Teil ihres hohen Ruhegehaltes in die AHV-Kasse beisteuern.»
Es mag wenig erstaunen: Die amtierende Landesregierung hält gar nichts davon, dass ihre künftigen Ruhegehälter zusammengestrichen werden sollen. So zahlen Bundesräte während ihrer Amtszeit nicht wie normale Angestellte in eine Pensionskasse (BVG) ein – und seien daher nur ungenügend abgesichert. Die Amtsdauer von Magistratspersonen sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen. Der Bundesrat befürchtet, eine BVG-Rente würde zu mager ausfallen.
Zur Erinnerung: Bundesrätinnen und Bundesräte verdienen im Jahr gut 450'000 Franken.
Bürgerliche nehmen immer wieder Anläufe
Heute erhalten Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzler nach ihrem Rücktritt oder einer Abwahl daher keine ordentliche Rente. Stattdessen können sie ein Ruhegehalt beziehen. Dieses entspricht der Hälfte des Jahreslohns während der Amtszeit. Bei ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräten eben gegen 230'000 Franken im Jahr.
Kommt hinzu: Das heutige System trage vor allem dazu bei, dass Entscheidungen im Amt unabhängig von persönlichen finanziellen Überlegungen getroffen werden könnten, argumentiert der Bundesrat. Das sei schliesslich auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in einem Bericht von 2021 betont worden. Hat ein alt Bundesrat hohe Einkünfte neben seinem Ruhegehalt, wird dieses entsprechend gekürzt.
Die Magistraten werden sich kaum Sorgen machen müssen. Das heutige System stand schon mehrfach zur Diskussion, bislang hielt das Parlament aber immer daran fest. Erst im April hatte der Nationalrat von SVP-Ratsmitglied Thomas Burgherr (61) abgelehnt, der dem Bundesrat nicht nur das Ruhegehalt kürzen, sondern andere Zückerli wie eine Limousine mit Chauffeur oder ein 1.-Klass-GA gleich ganz streichen wollte. Und so dürfte auch dieser Sturm schadlos am Bundesrat vorübergehen.