Der abtretende Bundesrat Alain Berset (51) kann sich ab 2024 auf ein jährliches Einkommen in Höhe von rund 229'000 Franken freuen. Das Ruhegehalt einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrats beträgt die Hälfte des Einkommens im Amt. Dieses liegt derzeit bei gut 468'000 Franken brutto.
Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten statt einer Rente ein sogenanntes Ruhegehalt. Dies, weil gewählte Personen während ihrer Amtszeit keine genügende Vorsorge aufbauen können und nach der Abwahl oder dem Rücktritt oft wenig Einkommensmöglichkeiten haben.
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Rente ab vier Jahren im Amt
Das Ruhegehalt von knapp 230'000 Franken erhalten ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen. Diese Regelung gilt, wenn ein Bundesratsmitglied mindestens vier Jahre im Amt war.
Dass Berset sich aufs Altenteil zurückzieht, ist unwahrscheinlich. Er ist mit 51 Jahren zwar der amtsälteste derzeitige Bundesrat, aber immer noch der Jüngste im Siebnergremium.
Muss ein Bundesrat oder eine Bundesrätin bereits vor Ablauf von vier Amtsjahren aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten, kann die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ihm oder ihr nach Abwägung der Sachlage trotzdem eine volle Rente gewähren.
Blochers Rente machte Furore
Für Wirbel um das Ruhegehalt hatte Christoph Blocher (82) gesorgt. Er verzichtete nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Blocher sagte, das Geld stehe ihm zu. Er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.
Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken. Künftig will die Landesregierung nachträgliche Auszahlungen ganz ausschliessen.
Alternative gesucht
Diese Affäre bewog den Zuger Mitte-Ständerat Peter Hegglin (62) zu einem Vorstoss. Er verlangt darin, Alternativen zum heutigen System aufzuzeigen. Der Bundesrat ist nach Vorliegen des entsprechenden Berichts im Dezember 2021 skeptisch.
Müssten Mitglieder der Landesregierung und andere gewählte Magistratspersonen neu in die Pensionskasse des Bundes einzahlen, könnten die Betroffenen nur ungenügend abgesichert werden, heisst es im Bericht. Die Amtsdauer sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen.
Rente schützt Unabhängigkeit der Bundesräte
Bei einem Systemwechsel hätten National- und Ständerat deshalb mehrere Grundsatzentscheide zu treffen. Entscheiden müsste das Parlament etwa über die Höhe der «Arbeitgeberbeiträge» des Bundes, das frühestmögliche Rentenalter und darüber, ob es unterschiedlich hohe Renten geben soll.
Das heutige System sei dagegen «schlank und verständlich gehalten», heisst es im Fazit des Berichts: «Für die Magistratspersonen ergibt sich aus diesem System eine gute finanzielle Planbarkeit für die Zeit nach der Amtsaufgabe. Ein sicheres Einkommen nach der Amtszeit stützt zudem die Unabhängigkeit der Amtsträger.» (SDA/shq)