Zuvor hatte die GPK-N kritisiert, dass der Bundesrat und das Verteidigungsdepartement (VBS) die Armeeapotheke damit beauftragt hatten, ohne ihr zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
In seiner Stellungnahme vom Freitag schrieb der Bundesrat, dass schnelle Entscheidungswege ohne Doppelspurigkeiten massgeblich für den Erfolg gewesen seien.
Fehler waren dem Bundesrat bewusst
Durch fehlende Ressourcen sei gemäss GPK-N die Qualitätskontrolle zu kurz gekommen. Dass Fehler passiert waren, sei allen Beteiligten, namentlich dem VBS, bewusst, räumte der Bundesrat ein.
Zu Beginn sei tatsächlich der Fokus stärker auf die Beschaffung als auf die Qualitätskontrolle der Masken gelegt worden. Ab April 2020 seien aber umfassende Qualitätskontrollen geschaffen worden. Da es in der Schweiz keine Qualitätsprüfungsstelle gibt, beauftragte der Bundesrat das Innendepartement (EDI) und das VBS damit, zu prüfen, ob sich eine solche rechnen würde. Ende 2022 soll das Resultat vorliegen.
Alles zu seiner Zeit
Weiter hatte die GPK-N die fehlende Transparenz des Bundesrates bemängelt. Der Bundesrat hielt dagegen fest, laufende Geschäfte hätten nicht durch eine zu frühe Kommunikation gefährdet werden sollen.
Einzelheiten zur Beschaffung und der finanziellen Bedingungen seien zurückgehalten worden, um den volatilen Markt nicht zu beeinflussen und die Beschaffung für das Schweizer Gesundheitswesen nicht zu gefährden. Zudem hätten VBS und die Armee kontinuierlich über die Beschaffung der Schutzmasken informiert. (SDA)