Corona im Herbst
Bundesrat bleibt hart und überlässt Corona den Kantonen

Trotz Widerstand aus den Kantonen ist der Bundesrat hart geblieben. Künftig ist Corona Sache der Kantone, egal ob es um Isolation oder die Maskenpflicht geht.
Publiziert: 18.05.2022 um 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 18.05.2022 um 16:10 Uhr
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Der oberste Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und Gesundheitsminister Alain Berset an einer der diversen Corona-Pressekonferenzen.
Foto: keystone-sda.ch

Corona ist weitgehend aus dem Alltag verschwunden. Doch ob die Pandemie im Herbst zurückkehrt, ist offen. Laut dem Bundesrat ist sicher noch bis kommenden Frühling eine «erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit» nötig. Und obwohl die Landesregierung durchaus wachsam bleiben will, sollen die Massnahmen woanders beschlossen werden: Bei den Kantonen.

Im Grundlagepapier, dass die Landesregierung am Mittwoch nun verabschiedet hat, überträgt sie wie angekündigt die Verantwortung fürs Pandemie-Management endgültig den Kantonen. Massnahmen wie eine Maskenpflicht, aber auch die Regeln für Isolation bis hin zu allfälligen Einschränkungen oder sogar Schliessungen von Veranstaltungen sind allesamt Sache der Kantone.

Bundesrat will nicht mehr

Letztere haben darauf wenig Lust. Unter anderem gab in der Vernehmlassung der Vorschlag zu reden, dass die Kantone sich untereinander für eine allfällige Maskenpflicht koordinieren sollen. Der Widerstand blieb aber zwecklos. Obwohl die Kantone es ablehnten, das Papier gemeinsam mit dem Bund zu verabschieden, bleibt dieser hart. «Aus Sicht des Bundesrats sind die Kantone in der Lage, mit den bestehenden Strukturen eine grosse Bandbreite möglicher epidemischer Entwicklungen zu bewältigen.»

Selbst eingreifen und die besondere Lage ausrufen werde man nur unter zwei Bedingungen: Wenn die Bemühungen der Kantone nicht ausreichen, um eine Verbreitung des Virus einzudämmen und wenn eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht. Zudem bleibt der Bund für die Überwachung des Virus zuständig, für den internationalen Personenverkehr und die Versorgung mit Heilmittel wie etwa die Impfstoffbeschaffung.

Hart bleibt der Bund auch beim Thema Kosten. Gemäss Covid-Gesetz müssen die Kantone die Spitalkapazitäten nicht nur sicherstellen, sondern auch finanzieren. Dabei bleibt es nun auch. Ebenso müssen die Kantone ab Anfang nächstes Jahr die Testangebote selbst berappen.

Im Ernstfall wieder national Thema

Die Kantone, deren Protest nun also weitgehend ungehört verhallt ist, haben am Mittwoch verhalten reagiert. Die Hürden für einen erneuten Wechsel in die «besondere Lage» sei zu hoch gesetzt, hält die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren fest. Falls eine neue epidemische Welle mit einem erhöhten Risiko einer Überlastung des Gesundheitswesens auftreten sollte, werde sich der Fokus unweigerlich wieder auf die nationale Ebene verschieben.

Noch diese Woche wird sich die GDK zu ihrer jährlichen Plenarversammlung treffen. Man werde dann diskutieren, wie nationale Massnahmen koordiniert würden. (gbl)


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