Der Bundesrat will die Rekrutenschulen und Wiederholungskurse der Armee flexibler gestalten. Kompensationsgeschäfte mit dem Ausland will er rechtlich verankern. Überbestände im Militär sollen vorübergehend erlaubt sein. Diese und andere Änderungen des Militärgesetzes schickte die Landesregierung am Mittwoch in die Vernehmlassung.
Die flexiblere Ausbildungsdauer soll gegen die Personalknappheit bei der Armee helfen und die Bestände sichern, wie es in einer Mitteilung heisst. Ausschlaggebend für die Anpassung sind die geänderten Ansprüche bei der Vereinbarkeit von Militärdienst, Berufs- und Privatleben.
Der Bundesrat will davon abkommen, dass alle Rekrutenschulen 18 Wochen dauern müssen. Stattdessen soll sich die Dauer nach den Ausbildungsbedürfnissen der Truppengattungen richten. Sie kann damit auch kürzer ausfallen. Die Wiederholungskurse sollen sich nach den Bedürfnissen der Armee und ihrer Angehörigen richten. An der Gesamtdauer der Dienstpflicht ändert sich für die Mehrheit der Armeeangehörigen nichts.
Bundesrat will Armeebestand halten
Die Revision des Militärgesetzes legalisiert den aktuellen Überbestand der Armee für höchstens fünf Jahre. Damit entspricht der Bundesrat den Erfordernissen der Bedrohungslage. Auch lassen sich so Schwankungen aufgrund unterschiedlich grosser Jahrgänge ausgleichen.
Die Armee auf den derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Bestand zurückzustutzen, hält die Landesregierung wegen der aktuellen geopolitischen Lage nicht für angebracht.
Mit weiteren Änderungen will die Landesregierung die Digitalisierung der Armee vorantreiben. Längerfristig soll jeder Armeeangehörige via App auf die eigenen Daten zugreifen und diese bearbeiten können.
Massnahmen wegen Cyber-Bedrohung
Die Voraussetzungen, Grenzen und Kontrollen von Kompensationsgeschäften bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland sind derzeit nicht formell geregelt. In der Revision des Militärgesetzes will der Bundesrat die Grundzüge gesetzlich verankern.
Dazu gehören Zuständigkeiten, Organisation, Ziele und die bestmögliche Beachtung eines sprachregionalen Verteilschlüssels. Zudem werden finanzielle Schwellenwerte und die Höhe der Kompensationsverpflichtungen festgelegt.
Wegen der Bedrohungslage und der allgegenwärtigen Cyber-Bedrohung will der Bundesrat das Beschlagnahmungsrecht des Militärs ausweiten. Bisher kann die Armee bei einem Aktiv- oder Assistenzdienst nur unbewegliche und bewegliche Güter wie etwa Fahrzeuge requirieren.
Neu soll sie auch sogenannte beherrschbare Naturkräfte beschlagnahmen dürfen. Darunter versteht der Bundesrat zum Beispiel Strom, Daten oder Funkfrequenzen. Weiter fallen unter die neuen Beschlagnahmungsrechte Immaterialgüter sowie Arbeits- und Dienstleistungen. Hinzu kommen mildere Formen der Requisition wie Nutzungseinschränkungen und -verbote. Dafür sind Entschädigungen vorgesehen.
Zum Schutz der militärischen Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Lieferketten sollen im Weiteren auch ausserhalb von Krisen Massnahmen möglich sein. (SDA)