Den Beschluss, die bis dahin bestehenden thematischen Sanktionen gegen China nicht zu übernehmen, habe der Bundesrat anhand einer Güterabwägung basierend auf verschiedenen aussenpolitischen und rechtlichen Kriterien getroffen, teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Sonntag auf Anfrage von Keystone-SDA mit.
Das WBF bestätigte damit einen Artikel der «NZZ am Sonntag.» Die Sanktionen beinhalten Strafmassnahmen gegen Verantwortliche für die Unterdrückung der Uiguren in der Region Xinjiang. Sie wurden im März 2021 erlassen.
Kein Grundsatzentscheid
Der Entscheid sei nicht kommuniziert worden, weil verschiedene rechtliche Fragen betreffend einer allfälligen späteren Übernahme von anderen thematischen Sanktionen noch offen gewesen seien. Diese seien noch nicht ganz abschliessend geklärt.
Ausserdem handle es sich bei der Nichtübernahme nicht um eine Praxisänderung der Schweiz und es sei auch kein Grundsatzentscheid getroffen worden, die bestehenden wie auch künftige Sanktionen nicht zu übernehmen. Daher habe es der Bundesrat nicht als zwingend beurteilt, den Entscheid zu kommunizieren.
Wie es im Artikel weiter heisst, wird der Bund – sollte die EU neue thematische Sanktionen erlassen – diese zwar prüfen und eventuell mittragen. Doch sei dieses Vorgehen auf zukünftige Sanktionen der EU anwendbar. Bisherige seien nicht Teil davon, so das WBF weiter.
NGOs kritisieren Schweiz
Die thematischen Sanktionen gegen China, die von der EU im März 2021 erlassen wurden, sind damit vom Tisch. Bei der Präsentation der Strategie Schweiz–China für die Jahre 2021–2024 im März 2021 hiess es, der Bundesrat setze auf eine eigenständige Politik mit einem konstruktiv-kritischen Dialog – auch zu den Menschenrechten.
Die Schweiz war unter anderem von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Tibet-Organisationen kritisiert worden, dass sie die Sanktionen der EU nicht übernimmt. Auch in der Schweizer Politik gab es kritische Stimmen. (SDA)