Bundesrat ist dagegen
Volksinitiative von Impfskeptikern kommt ins Parlament

Der Bundesrat ist gegen die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» von Impfskeptikern, wie er bereits im Frühjahr bekanntgab. Am Freitag hat er die Botschaft zum Volksbegehren an das Parlament weitergeleitet.
Publiziert: 09.12.2022 um 16:53 Uhr
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Aktualisiert: 09.12.2022 um 17:15 Uhr
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Richard Koller, Präsident der «Freiheitliche Bewegung Schweiz», bei der Einreichung der Unterschriften im Dezember 2021.
Foto: keystone-sda.ch

Die Mitte Dezember 2021 von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) eingereichte «Stopp Impfpflicht»-Initiative war laut der Bundeskanzlei mit rund 125'000 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Zu den Urhebern gehören etwa die Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann (55), der Komiker Marco Rima (61) sowie der Impfkritiker Daniel Trappitsch. Trappitsch bekämpfte in der Vergangenheit etwa das Tierseuchen- und das Epidemiengesetz.

Nicht nur Impfung betroffen

Das Volksbegehren fordert in der Verfassung das Grundrecht, dass jeder Mensch die Freiheit hat, selbst bestimmen zu können, was in seinen Körper gespritzt oder implantiert wird. «Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen», heisst es im Initiativtext.

Die Forderung bezieht sich laut dem Initiativkomitee nicht nur auf die Covid-19-Pandemie. Sie soll auch gelten «für Impfstoffe, für Chips, für digitale Informationen im Körper».

Impfzwang gibt es nicht

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Initiative, dass der Initiativtext «thematisch weit über das Impfen hinaus» gehe. «Dies würde in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen.» Als Beispiele nennt die Regierung das Abnehmen eines Fingerabdrucks, die Unterbringung von Asylsuchenden oder die Pflege einer urteilsunfähigen Person.

Der Bundesrat hält zudem fest, dass bereits heute kein Impfzwang gelte. Im vom Volk abgesegneten Epidemiengesetz sei einzig geregelt, dass beispielsweise Gesundheitsfachpersonen unter Umständen der Wechsel in eine andere Abteilung des Spitals angeordnet werden könne, wenn sie sich nicht impfen lassen. (SDA)

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