Bundesrat will weiter lockern
Beizer können jubeln, Sportler auch!

Der Bundersrat stellt weitere Corona-Lockerungen in Aussicht. Nicht nur Restaurants sollen schon bald wieder vollständig öffnen, auch im Sport und für Veranstaltungen sind Lockerungen geplant.
Publiziert: 12.05.2021 um 09:14 Uhr
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Aktualisiert: 12.05.2021 um 20:24 Uhr
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Geht es nach dem Bundesrat, dürfen die Beizen auch drinnen bald wieder Gäste bedienen. Er schlägt die vollständige Beizenöffnung per 31. Mai vor.
Foto: Keystone
Sermîn Faki und Ruedi Studer

Es sieht gut aus an der Corona-Front: «Immer mehr Leute sind geimpft, die Fallzahlen gehen zurück, die epidemiologische Lage verbessert sich», zeigte sich SVP-Bundespräsident Guy Parmelin (61) am Mittwoch an der bundesrätlichen Medienkonferenz in Bern erfreut über die jüngste Entwicklung.

Eine Entwicklung, welche den Bundesrat nun auch die nächsten Lockerungsschritte ins Auge fassen lässt. Er schlägt den Kantonen per 31. Mai ein grosses Lockerungspaket vor. Das sind die Kernpunkte:

  • Für Veranstaltungen mit Publikum soll neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen gelten.
  • Vereinsanlässe oder Führungen sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein.
  • Innenbereiche der Restaurants sollen mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden – wenn die Fallzahlen bis Ende Mai sinken oder stabil bleiben. Es dürfen maximal vier Personen pro Tisch zusammensitzen und drinnen gilt Maskenpflicht, wenn nicht gerade konsumiert wird. Auf Restaurantterrassen soll die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben werden.
  • Neu dürfen maximal 30 statt 15 Amateure gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen gilt sogar eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen.
  • Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.
  • Bei Auftritten und Proben im Bereich der Laienkultur beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen – sowohl in Innenräumen als auch draussen. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, sowohl im Amateur- als auch im Profibereich.
  • Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
  • An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons.
  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu öffnen.
  • Quarantäne: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne (Kontakt mit einer infizierten Person) als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.

Definitiv entscheiden will die Landesregierung nach der Konsultation am 26. Mai. Doch SP-Gesundheitsminister Alain Berset (49) ist zuversichtlich: «Die epidemiologische Lage ist ermutigend! Wir haben die bestmögliche Situation, die man sich – trotz Öffnungen im April – erhoffen konnte.»

Er macht aber klar, dass die Bevölkerung Vorsicht an den Tag legen muss: «Das ist keine Einladung, überhastet zu öffnen!» Denn viele Menschen seien noch nicht geimpft und müssten deshalb weiterhin geschützt werden.

Er geht aber davon aus, dass die erste Phase – die Schutzphase – im vom Bundesrat verabschiedeten Drei-Phasen-Modell demnächst an ihr Ende kommt. Ende Mai/Anfang Juni seien alle impfwilligen, verletzlichen Personen vollständig geimpft. Dann könne man in die Stabilisierungsphase wechseln.

Und wenn mal alle Impfwilligen in der Bevölkerung geimpft seien, stehe einer Rückkehr in die Normalität nichts mehr im Weg. Wer sich nicht impfen lassen will, müsse die Konsequenzen dannzumal in Eigenverantwortung tragen, so Berset.

Obergrenze zu Hause bleibt bestehen

Eine Einschränkung, an der sich vorerst nichts ändert, betrifft private Treffen zu Hause. Da bleibt die Obergrenze von zehn Personen drinnen und 15 Personen draussen bestehen.

«Da gibt es keine Distanz, keine Masken, kein Schutzkonzept», erklärte Berset dazu. Zu Hause sei ein Ort, wo die Gefahr am grössten sei, deshalb werde man noch einige Wochen mit dieser Regelung leben müssen.

Kurzarbeit wird von 18 auf 24 Monate verlängert

Einen weiteren längst erwarteten Entscheid fällte der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch: Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Damit will der Bundesrat erreichen, dass möglichst wenig Kündigungen per Ende August ausgesprochen werden.

«Wichtig ist, möglichst geordnet aus dieser Situation herauszukommen», sagte Wirtschaftsminister Parmelin. Mit der Verlängerung der Kurzarbeit kommt der Bundesrat Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.

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