Bundesrat begrüsst Label für Reparierbarkeit
Lässt sich das Elektrogerät einfach flicken?

Der Bundesrat stellt sich nicht quer gegen eine Deklarationspflicht für die Lebensdauer und Reparierbarkeit von Elektrogeräten. In EU-Ländern wird diese bald für Tablets und Smartphones eingeführt.
Publiziert: 01.07.2024 um 17:09 Uhr
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Wenn das Display einen Sprung hat oder der Akku schwächelt, stellt sich die Frage: Wie leicht lässt sich das Smartphone reparieren? Künftig könnte das beim Kauf deutlich zu erkennen sein.
Foto: imago/CHROMORANGE
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Kaum gekauft, schon kaputt. Diese Erfahrung mit Elektrogeräten hat offenbar auch der Bundesrat gemacht. In einem neuen Bericht kommt er zum Schluss, dass die «Lebens- und Nutzungsdauer elektrischer Geräte in den letzten Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen kontinuierlich abgenommen» habe. Im Jahr 2022 haben die Recyclingunternehmen Swico und Sens 31'500 Tonnen hiesigen Elektronikschrott verarbeitet.

Ein möglicher Grund für die Abfallberge ist die sogenannte «geplante Obsoleszenz»: Die bewusste Verkürzung der Lebensdauer eines Produkts, damit sich Konsumentinnen und Konsumenten bald wieder ein neues Gerät anschaffen. Auf diese Weise erwirtschaften die Hersteller mehr Umsatz.

Reparierbarkeitsindex anhand Skala von A-E

Die Grünen-Nationalrätin Florence Brenzikofer (49) verlangte in einem Vorstoss darum, «rechtliche Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Lebensdauer von Produkten». Wie der «Tages-Anzeiger» nun berichtet, ist der Bundesrat der Meinung, dass es heute bereits genügend rechtliche Möglichkeiten gebe, um gegen diese Art von Geschäftsgebaren vorgehen zu können.

Ein Verbot der geplanten Obsoleszenz lehnte die Regierung deshalb als «nicht zielführend» ab. Offener zeigt sich der Bundesrat im Bericht für die Idee eines Reparatur- und Lebensdauerindex.

Die Europäische Kommission beschreitet ebenfalls diesen Weg: Sie hat ab 2025 die Einführung eines EU-Labels für Smartphones und Tablets beschlossen, das erstmals einen Reparierbarkeitsindex enthalten wird.

Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Gleichzeitig werden Elemente einer Lebensdauer-Deklaration aufgeführt, wie etwa die minimale Anzahl Ladezyklen einer Batterie. 

Solche Deklarationspflichten seien eine Möglichkeit, um das rechtliche Vorgehen gegen geplante Obsoleszenz zu vereinfachen, heisst es im Bericht des Bundesrats weiter. Indem Hersteller oder Verkäufer eine Aussage über ihr Produkt machten, könnten sie an diesen dann auch gemessen werden.

EU möchte Recht auf Reparatur

Bereits einige Schritte weiter ist die EU. Dort soll künftig ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden, wie Anfang Jahr bekannt wurde. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen. Möglich, dass auch hier die Schweiz hier nachziehen wird. 

In Frankreich wurde unter anderem eine Klage gegen Apple bezüglich der Verringerung der Leistung von älteren iPhone-Modellen eingereicht. Sie führte 2020 zu einem Vergleich mit dem IT-Konzern: Apple bezahlte in der Folge eine Busse von 25 Millionen Euro wegen irreführenden Geschäftspraktiken durch Unterlassung. Das Unternehmen hatte ältere iPhones nach Updates künstlich verlangsamt, ohne dies mitzuteilen.

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