Blick: Frau Bundesrätin, sind Sie zufrieden mit der «Nein heisst Nein»-Lösung?
Elisabeth Baume-Schneider: Die Reform des Sexualstrafrechts ist ein Meilenstein. Ich bin sehr zufrieden und auch stolz, dass beide Kammern gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben. Es ist ein breit abgestützter Kompromiss – und eine klare Verbesserung gegenüber dem alten Gesetz.
Eine längst überfällige Modernisierung des Sexualstrafrechts?
Ja, denn sie zieht eine klare Linie bei sexuellen Übergriffen, ist für Gerichte gut anwendbar und verbessert den Zugang zur Justiz für die Betroffenen sexualisierter Gewalt.
Was ändert sich denn nun konkret für die Opfer?
Neu handelt es sich nicht mehr bloss dann um Vergewaltigung, wenn jemand ein Opfer mit Gewalt zu Sex zwingt. Sondern es ist strafbar, wenn jemand sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vornimmt. Im Gesetz wird also explizit die Möglichkeit berücksichtigt, dass jemand in eine Schockstarre verfällt und sich darum nicht gegen eine Vergewaltigung wehren kann. Auch das zählt künftig als nonverbales Nein.
Sie haben im Nationalrat gesagt, Sie wünschen sich ein klares Gesetz. Hätten Sie sich nicht die «Ja heisst Ja»-Lösung gewünscht?
Es ist sehr wichtig, dass wir jetzt diesen Kompromiss haben. Er wird den Opfern auch juristisch stark helfen und schützt sie besser.
Die Beweislast liegt allerdings immer noch beim Opfer, Vieraugendelikte sind schwierig zu beweisen. Ist das ein Problem?
Wie gesagt: Der Opferschutz verbessert sich. Wichtig ist, dass Opfer während des ganzen Prozesses ernst genommen und mit Würde behandelt werden.