Die Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Covid-19-Impfung gelten noch bis Ende 2023. Um den Zugang zur Impfung weiterhin niederschwellig zu halten, habe der Bundesrat die Massnahme verlängert, hiess es in einer Mitteilung. Die Kosten würden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen getragen.
Die Impfung gegen Covid-19 biete nach wie vor einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung, Hospitalisation und Tod, schreibt der Bundesrat. Sie bleibe ein zentrales Element zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe für besonders gefährdete Personen.
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Die Impfangebote in Hausarztpraxen, Spitälern oder Impfzentren reichen nach Ansicht des Bundesrats aus, damit sich besonders gefährdete Personen impfen lassen können. Deshalb übernimmt der Bund ab Anfang 2024 die Kosten von Impfungen in Apotheken nicht mehr.
Markt sollte Nachfrage sicherstellen können
Ab Mitte 2024 geht der Bundesrat davon aus, dass der freie Markt die Nachfrage sicherstellen kann. Ab diesem Zeitpunkt werde der Bund die Kosten der Impfung nicht mehr übernehmen.
Parallel dazu hat der Bundesrat am Mittwoch einen Entwurf zur Anpassung des Epidemiengesetzes beschlossen. Dabei sollen vor allem Lehren aus der Corona-Pandemie einfliessen. (SDA)