Bündner Jurist stellt Skeptikern wertloses Attest aus
Mit diesem Zettel die Maske loswerden? Geht nicht!

Der Bündner Jurist Heinz Raschein stellt ein Attest aus, das von der Maskenpflicht befreien soll. Ein wertloses ­Papier, sagt eine Rechtsprofessorin.
Publiziert: 21.11.2020 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2021 um 10:37 Uhr
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Dieses Attest soll Corona-Skeptiker von der Maskenpflicht befreien.
Foto: Screenshot beobachter.ch
Melanie Wirz, «Beobachter»

Ende Oktober 2020, der bisherige Höhepunkt der zweiten Corona-­Welle. Das BAG meldet täglich über 9000 Neuinfizierte. Am letzten Samstag des Monats protestieren gut 100 Menschen ohne Maske in Zürich, Chur und Bern gegen die verordneten Corona-Massnahmen.

Ein Attest gegen die Maskenpflicht?

An den Veranstaltungen kursiert auch ein A4-Blatt, das «Sach- und Rechtsattest» des Bündner Anwalts Heinz Raschein. Es soll von der Maskenpflicht befreien. In Zürich rufen die Veranstalterinnen der Demonstration dazu auf, ein Exemplar des Attests zu fassen und der Polizei vorzulegen, falls es eine Kontrolle gebe. «Mit diesem Attest kann euch nichts passieren», schallt es durch die Lautsprecher.

Beobachter
Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

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Auf dem Papier steht unter anderem: «Die Attestgeberin erklärt hiermit, dass sie mehrere medizinische und nicht medizinische Gründe dafür hat, keinerlei Gesichtsverhüllung zu tragen.» Jurist Raschein verweist auf diverse Artikel des Zivilgesetzbuchs, des Strafgesetzbuchs und der Bundesverfassung, was dem Dokument einen Hauch von Wichtigkeit und Gültigkeit verleihen soll.

«Dieses Schreiben ist nicht gültig»

Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht an der Universität Luzern, sagt dazu: «Ein solches Schreiben ist mit Sicherheit kein gültiges Attest, das von der Maskenpflicht befreit. Der Anwalt hat juristische Schein­argumente wild zusammengewürfelt.»

Bei genauer Betrachtung ist keines davon tragfähig.» Ein gültiges Attest müsse durch einen Arzt ausgestellt werden und sich zwingend auf eine konkrete, namentlich genannte Person beziehen.

Anwalt Raschein rudert zurück

Nachdem der ­«Beobachter» Heinz Raschein kontaktiert hatte, kursierte tags darauf ein neues Schreiben unter demselben Namen. Darin beruft sich die Attestgeberin nur noch auf nicht medizinische Gründe, und es wird auch fest­gehalten, wes­halb der verordnete «Gesichtsverhüllungszwang» offenbar nichtig sei.

Raschein sagt, er verbreite das «Sach- und Rechtsattest», weil er mithelfen wolle, «die letzten Reste einer einstmals vorhandenen Schweizer Demokratie zu retten». Es handle sich nicht um Atteste zur Masken­dispens. «Wenn man den Text genau liest, weiss man, dass ich mit dem Dokument nur die Rechtslage bestätige, aber kein Attest ausstelle», sagt der streitbare Jurist.

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