Neue Details zur Bundeshaus-Evakuierung im Februar wegen einem Bombenalarm
Philipp Z. wollte zu Bundesrätin Amherd

Der junge Mann löste einen Grosseinsatz der Polizei aus, weil er im Kämpfer Einlass ins Bundeshaus verlangte und ein Sprengstofftest anschlug. Nun zeigt sich: Phillip Z. ist psychisch angeschlagen. Von ihm ging aber keine Gefahr aus.
Publiziert: 29.04.2023 um 00:39 Uhr
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Aktualisiert: 01.05.2023 um 08:33 Uhr
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Phillip Z. löste im Bundeshaus einen Bombenalarm aus.
Foto: Leserreporter
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Es war ein herrlicher Tag im Februar – bis ein Auto auf dem Bundesplatz parkte und ein Mann in Kampfmontur Einlass verlangte im Bundeshaus. Hektik brach aus. Die Polizei räumte das Parlamentsgebäude. Volksvertreter und Bundesräte mussten das Gebäude verlassen: Bombenalarm!

Fehlalarm: Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Walliser Philipp Z.* eingestellt, der am Valentinstag versuchte hatte, ins Bundeshaus zu gelangen. Und bei dem ein Sprengstofftest positiv ausgefallen war.

Blick liegt die rechtskräftige Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft vor. Sie gibt Einblick in die Hintergründe der vermuteten Tat: Bei Philipp Z. handelt es sich nicht um einen Extremisten, sondern um einen Mann, der seit langem unter psychischen Problemen leidet.

Was aber brachte den Mann dann dazu, in Kampfmontur Einlass ins Bundeshaus zu verlangen? Aus den Befragungsprotokollen geht hervor, dass er Verteidigungsministerin Viola Amherd (60) anfragen wollte, ob er sich dem Militär anschliessen könne. Er wolle die Schweiz beschützen, weil «das ganze Zeug mit der Ukraine mich stresst». Der Mann gab weiter an, wegen psychiatrischer Probleme aus der Armee ausgeschlossen worden zu sein.

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Zweiter Sprengstofftest war negativ

Die Aussagen waren dem Sicherheitspersonal verdächtig vorgekommen. Sie nahmen eine Kontrolle des Mannes vor. Dabei fiel der Sprengstofftest positiv aus – besonders eine Snus-Dose in der Tasche des Mannes schlug an. Weil Philipp Z. auch einen Autoschlüssel bei sich trug, vermuteten die Beamten, dass in diesem eine grössere Menge Sprengstoff gelagert sein könnte. So liess die Polizei das Parlamentsgebäude evakuieren. Ein Spezialroboter untersuchte darauf den auf dem Bundesplatz parkierten Jaguar.

Doch weder die Auto- noch die spätere Hausdurchsuchung ergaben Hinweise darauf, dass Philipp Z. im Besitz von Sprengstoff war oder in böser Absicht handelte. Ein zweiter Sprengstoffabstrich einen Tag später fiel dann auch negativ aus.

Tarnanzug aus dem Internet

Philipp Z. hat in der Befragung angegeben, er sei nie mit Sprengstoff in Berührung gekommen, ausser mit Granaten während seiner Zeit in der Armee. Der Walliser hatte aber eine Vermutung, warum der Test angezeigt hatte. Die von ihm getragene Militärkleidung sei aus einem «Military Store». Er habe sie im Internet gekauft. Philipp Z. vermutet, dass an dieser Kleidung noch Sprengstoff-Spuren hafteten, die durch den Vorbesitzer entstanden sein dürften. Die Bundesanwaltschaft macht zu diesen Aussagen keine Beurteilung.

Ein von Blick kontaktierter Sicherheitsexperte beurteilt die Aussage von Philipp Z. als «nicht abwegig». Man könne nicht ausschliessen, dass solche Spuren lange von sensiblen Geräten aufgespürt werden können.

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Dem jungen Mann drohen nun auch keine weiteren rechtlichen Konsequenzen. Ihm werden die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Objekte zurückgegeben, darunter eine sichergestellte Harpune und ein Bogen mit Pfeilen.

Den Bogen habe er vor «etwa zwei bis drei Jahren» gekauft, als ihm die Ärzte der psychiatrischen Klinik nahelegt hatten, sich ein Hobby zu suchen. Er habe einem Bogenschiess-Verein beitreten wollen, gab der Mann an. Die Harpune hat er sich angeschafft, um in den Ferien Unterwasserfischen zu betreiben, was er aber letztlich nicht getan habe, sagte Philipp Z. weiter aus.

Der Bundesrat will über die Bücher

Die Verfahrenskosten werden der Bundeskasse auferlegt. Philipp Z. erhält eine Aufwandsentschädigung von 2387 Franken und 200 Franken Genugtuung.

Im Nachhinein hatte der Vorfall allenfalls auch etwas Gutes. Die Parlamentsmitglieder, Bundesräte und die Mitarbeitenden der Verwaltung waren nie in Gefahr. Die Evakuation des Bundeshauses war jedoch nicht rund gelaufen. Nicht alle Personen im Bundeshaus waren nämlich aus dem Bundeshaus geführt worden. Und als die Leute draussen waren, wussten sie nicht, wohin sie nun sollten. Eine Diskussion um die Sicherheit des Bundeshauses brach aus. Der Bundesrat hat daraufhin angekündigt, er lasse das Notfall-Management im Bundeshaus analysieren.

Der verwirrte junge Mann hatte in die Armee eintreten wollen, um sich für die Sicherheit der Schweiz einzusetzen. Nun hat er zumindest dazu beigetragen, die Sicherheit im Bundeshaus zu erhöhen.

*Name geändert

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