Blick beantwortet die wichtigsten Fragen
Schluss mit Gratis-Tests – was gilt nun genau?

Der Bundesrat macht ernst. Die Allgemeinheit soll nicht mehr für die Testkosten von Impfunwilligen aufkommen, die ein Zertifikat zum Besuch einer Veranstaltung erwerben wollen. Was aber gilt nun genau?
Publiziert: 26.08.2021 um 00:35 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2021 um 07:45 Uhr
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Wer ab Oktober ein Zertifikat will, muss die dazu nötigen Tests neu selber zahlen.
Foto: imago images/Marc Schüler
Daniel Ballmer

Die Kosten von Corona-Tests müssen Personen ohne Symptome ab Oktober selbst bezahlen – mit Ausnahme von Kindern unter 16 und Personen, die sich nicht impfen lassen können. Und es gibt noch weitere Spezialfälle. Blick bietet eine Übersicht.

Was ändert sich mit der neuen Teststrategie?

Wer ab Oktober ein Zertifikat will, muss die dazu nötigen Tests neu selber zahlen. Für jene mit Symptomen werden die Kosten weiter vom Bund übernommen. Allerdings: In solchen Fällen gibt es kein Zertifikat mehr, sondern nur eine Bescheinigung. Bei jenen, die sich nicht impfen lassen können, oder bei Kindern unter 16 Jahren werden die Tests weiter vom Bund bezahlt.

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Was kostet mich ein solcher Test?

Das wird stark davon abhängen, wo man sich testen lässt. Die Kosten werden voraussichtlich variieren. Die Bundesbehörden gehen bei einem PCR-Test von 150 bis 180 Franken aus, bei einem Antigen-Test von rund 50 Franken.

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Weshalb werden Schnelltests für Personen ohne Symptome nicht mehr bezahlt?

Wer sich impfen lassen kann und möchte, konnte das inzwischen kostenlos tun. Die Allgemeinheit soll nun nicht mehr für die Testkosten von impfunwilligen Personen aufkommen, die ein Zertifikat zum Besuch einer Veranstaltung erwerben wollen. Wer an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, bei der ein Zertifikat Voraussetzung ist, bekommt es weiterhin bei einem negativen Ergebnis eines präventiven Einzeltests. Diesen muss man neu aber selbst bezahlen.

Werden sich nun nicht einfach viel weniger Leute testen lassen?

Die Gefahr besteht – damit könnten auch vermehrt Infektionsketten unerkannt bleiben. Das ist Gesundheitsminister Alain Berset (49) klar: «Bis jetzt hat aber niemand eine Alternative nennen können. Es geht darum, eine Überlastung der Spitäler zu verhindern.»

Was gilt für die Selbsttests für zu Hause?

Die Kosten für den Bezug von maximal 5 Selbsttests pro 30 Tage für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden noch bis Ende September vom Bund übernommen. Selbsttests können weiterhin käuflich erworben werden.

Warum werden Tests für Personen mit Symptomen bezahlt, berechtigen aber nicht zu einem Zertifikat?

Lässt sich eine Person mit Symptomen testen, geht es vor allem darum festzustellen, ob sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hat. So können Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Der Erwerb des Zertifikats steht hier für den Bund nicht im Vordergrund. Zudem geht es darum, Missbrauch zu verhindern: Niemand soll sich ein Zertifikat erschleichen, indem er Symptome vortäuscht.

Warum sind Tests für das Betreten von Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler oder Altersheime weiter gratis?

Der Schutz der Personen mit hohem Risiko ist für den Bundesrat besonders wichtig. Bei einem negativen Testresultat wird eine Bescheinigung ausgestellt. Der Test berechtigt aber ebenfalls nicht zum Erwerb eines Zertifikats.

Warum werden Pooltests für Einzelpersonen eingeführt?

Derzeit ist die Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests nur im Rahmen des repetitiven Testens in Betrieben oder Schulen möglich. Neu sollen PCR-Pooltests auch für Einzelpersonen zugänglich werden. Pooltests sind im Vergleich zu Antigen-Schnelltests zuverlässiger in der Erkennung von Infizierten.

Wie funktioniert ein Speichel-PCR-Pooltest für Einzelpersonen?

Für gepoolte Tests wird eine Speichelprobe zum Beispiel in einer Apotheke abgegeben. Die einzelne Probe wird von der Apotheke oder einem Labor mit anderen individuellen Proben zu Pools gemischt. Die Eintragung von Personen in das Testsystem findet entweder durch eine Vorregistrierung vor der Testung online oder am Ort der Probenabgabe statt.

Wie kann bei einer Fernprobe die Identität einer zu testenden Person überprüft werden?

Künftig kann eine PCR-Speichelprobe durch die zu testende Person zu Hause durchgeführt werden. Das verantwortliche Laboratorium oder die verantwortliche Probenentnahmestelle müssen die Identitätskontrolle und die Überwachung der Probenentnahme sicherstellen.

Welche Antigen-Schnelltests sind künftig in der Schweiz für die Testung zugelassen?

Es dürfen einzig die in der EU für ein Covid-Zertifikat anerkannten Antigen-Schnelltests ausserhalb von Laboren genutzt werden. Die EU führt mittlerweile vergleichbar wie die Schweiz eine Prüfung der unabhängigen klinischen Validierung der Antigen-Schnelltests durch. Dadurch erübrigt sich eine erneute Prüfung der Tests durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

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