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Museen und Kinos zu, kein Sonntagsverkauf, Beizen dicht: Bis 22. Januar gilt in der Schweiz ein Lockdown light. Und Lockerungen sind nicht in Sicht.
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Die Massnahmen vom 18. Dezember sollen bis Ende Februar verlängert werden. Schärfere nationale Regeln schickt der Bundesrat bei den Kantonen in die Vernehmlassung. Ein Überblick:
Geltende Bestimmungen
- Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt. Ab dem kommenden Samstag dürfen auch Kantone mit einem Reproduktionswert (R-Wert) von unter 1 sowie einer 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, keine Restaurants mehr öffnen. Diese Ausnahmeregelung hat der Bundesrat gestrichen.
- Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, so etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
- In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten und wie bisher zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen.
- Über Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern.
Massnahmen in Prüfung
- Einführung einer Pflicht zu Home-Office. Seit Oktober gilt Home-Office als Empfehlung. Einzig der Kanton Thurgau hat seit Mitte Dezember eine Home-Office-Pflicht.
- Weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz.
- Schliessung von Läden, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen wie dies bei der ersten Welle im Frühling der Fall war.
- Einschränkungen von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen. Heute sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 15 Personen verboten. An Treffen im Freundes- und Familienkreis dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Bei der Anzahl Teilnehmenden werden Kinder mitgezählt.
- Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen.
- Die Kantone sollen sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten. (SDA)