Auf einen Blick
- Schweizer Wolfsmanagement: Kritik und Untersuchung durch Berner Konvention
- Wolfsschutzorganisationen bemängeln willkürliche Festlegung von Regulations-Regionen und präventive Abschüsse
- Europarats-Ausschuss senkte Schutzstatus des Wolfs, 20 Rudel bleiben wissenschaftliche Basis
Der Hauptkritikpunkt von CH-Wolf und von Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ) am aktuellen Wolfsmanagement der Schweizer Behörden ist die willkürliche Festlegung von fünf Regulationsregionen mit einem Schwellenwert von schweizweit zwölf Rudeln, wie Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf am Freitag sagte.
Des Weiteren kritisieren sie auch die abgesenkten Risszahlen und die präventiven Abschüsse und Rudel-Regulierungen, einzig um zukünftig mögliche Schäden zu vermeiden. «Ein solches Vorgehen ist unseres Erachtens klar nicht mit der Berner Konvention vereinbar», betonten beide Organisationen in einer Mitteilung.
Bund stiess in Strassburg auf Skepsis
Der ständige Ausschuss der Berner Konvention teilte offenbar die Bedenken und entschied am Donnerstag einstimmig dafür, ein entsprechendes Untersuchungsdossier zu eröffnen. Dies bedeutet, dass die Schweiz an der nächsten Sitzung im Frühling 2025 erneut Bericht über ihr Wolfsmanagement erstatten muss.
An der Sitzung in Strassburg angehört wurde nebst den beiden Wolfsschutzorganisationen auch das Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu). Die Präsentation des Bafu sei bei den teilnehmenden Ländern auf grosse Skepsis gestossen, erklärten CH-Wolf und ALLJ.
Erst gerade am Dienstag hatte der gleiche Ausschuss des Europarats auf Geheiss einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitgliedsländer den Schutzstatus des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» gesenkt.
Herabstufung des Wolfsschutzes sei kein Freipass
Gemäss den beiden Wolfsschutzorganisationen habe insbesondere der Sprecher von Deutschland am Donnerstag betont, dass auch die Herabstufung des Wolfsschutzes kein Freipass sei, um massenhaft Wölfe zu schiessen und dass der Wolf weiterhin ein geschütztes Tier bleibe. Zudem bleibe auch mit dem geschützten Status ein günstiger Erhaltungszustand von mindestens 20 Rudeln in der Schweiz die wissenschaftliche Basis.
Die Berner Konvention ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Die Schweiz ist Mitglied des Europarats und hat die Konvention ratifiziert.