Antigen-Test reicht nicht
Bund verwirft neues Covid-Zertifikat

Genesene, die ein Covid-Zertifikat wollen, müssen ein PCR-Testresultat vorweisen. Der Bund prüfte daneben eine erleichterte Version, hat die Pläne nun aber verworfen.
Publiziert: 17.06.2021 um 10:21 Uhr
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Aktualisiert: 18.06.2021 um 11:46 Uhr
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Nur wer ein Covid-Zertifikat oder einen aktuellen PCR-Test vorweisen kann, wird seine Ferien im Ausland verbringen können.
Foto: Keystone
Daniel Ballmer und Fabian Vogt

Anfang Monat ist der Startschuss gefallen. Seit dann werden die ersten Corona-Pässe ausgestellt. Und sie fanden ab dem ersten Tag reissenden Absatz. Gerade wer in die EU in die Ferien reisen will, benötigt nämlich ein solches Zertifikat.

Noch in der Pilotphase, in der sich Kantone und Bund mit den neuen Abläufen erst vertraut machten, wurde bereits ein zweites Projekt angekündigt: Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) erhielt den Auftrag, ein weiteres Zertifikat zu entwickeln. Das sogenannte Light-Zertifikat soll im Inland zum Einsatz kommen und weniger Daten enthalten. Das Ziel: Der Bund will verhindern, dass die Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten.

Und der Bund hat gleich noch an einem weiteren Zertifikats-Typ nur für den Gebrauch in der Schweiz herumstudiert. Für dessen Nachweis hätte statt eines PCR-Tests nur ein Antigen-Schnelltest gereicht. Diese Pläne haben die Behörden nun aber wieder verworfen: «Im Laufe der Arbeiten haben wir aber auf technischer Ebene erkannt, dass dies nicht machbar ist», erklärt Nani Moras von Alain Bersets (49) Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Neues Zertifikat wäre zu kompliziert

Der Rückzieher hat mehrere Gründe. Einerseits formale: Ein Zertifikat, das auch Antigen-Schnelltests berücksichtigt, wäre gegenüber dem EU-kompatiblen Zertifikat neu gewesen. Dazu wäre aus juristischen Gründen eine grundlegende Überarbeitung der betreffenden Verordnung nötig gewesen.

Zudem kann ein positiver Antigen-Schnelltest seit diesem Monat ohnehin kostenlos durch einen PCR-Test bestätigt werden. Und das führe dann automatisch zum Erhalt des Zertifikats. Genesene, deren Erkrankung durch einen Antigentest nachgewiesen wurde, würden auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Wie bei der geplanten Light-Version, die der Bund ab Mitte Juli anbieten will, hätte die zusätzliche Version nur anzeigen sollen, ob ein Zertifikat gültig ist oder nicht – etwa für Besuche an Grossanlässen. Ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist, erfährt der Kontrolleur nicht. Auch wird nicht zu erfahren sein, mit welchem Impfstoff jemand wann geimpft, wann eine genesene Person positiv getestet oder welche Art Corona-Test durchgeführt wurde. Neben Namen, Vornamen und Datum zeigt sie nur an, ob ein Zertifikat gültig ist oder nicht.

Für eine Auslandreise hingegen können diese Angaben wichtig sein. Immerhin gelten je nach Staat andere Einreisebestimmungen. Die EU etwa akzeptiert nur PCR-Tests. Scannt eine Behörde im Ausland den QR-Code, muss sie darum sehen können, welcher Test durchgeführt wurde.

Wohl ohnehin nur bis August nötig

Das wird nun auch in der Schweiz so bleiben. Die technische Umsetzung für einen weiteren Corona-Pass eigens für Genesene, die nur einen Antigen-Schnelltest vorweisen können, sei sehr aufwändig. Das hätte dazu geführt, «dass ein solches Zertifikat erst im August vorgelegen hätte», argumentiert das BAG. Denn während das Covid-Zertifikat fürs Reisen ins Ausland noch länger benötigt werden dürfte, ist sein Einsatz im Inland nur für eine sehr beschränkte Zeit vorgesehen.

Sobald alle, die das wollen, vollständig geimpft sind, gibt es aus Sicht des Bundesrats keinen Grund mehr für Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen. «Entwickelt sich die epidemiologische Lage weiterhin positiv, würde das Zertifikat in der Normalisierungsphase kaum mehr im Inland eingesetzt», sagt Moras. Und das dürfte schon im August so weit sein.

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