Ab heute bestellbar
Hier gibts das Covid-Zertifikat für Genesene

Eine Woche nach Startschuss der Pilotphase ist das Covid-Zertifikat auch für Genesene verfügbar. Und dieses Mal spielt es keine Rolle, in welchem Kanton man wohnt.
Publiziert: 14.06.2021 um 14:37 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2021 um 11:22 Uhr
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Seit 7. Juni ist die Zertifikats-App im App-Store zu finden. Ebenso wie die Prüf-App.
Foto: Screenshot

Nicht nur beim Impfen gibt die Schweiz weiterhin Vollgas. Auch beim Covid-Zertifikat machen Kantone und Bund vorwärts: Eine Woche nach Start der Pilotphase wurden bereits rund 114'000 Zertifikate ausgestellt.

Bis jetzt haben fast nur Geimpfte einen Corona-Pass erhalten. Jetzt kommen auch die Genesenen zum Zug. Heute Montag schaltete der Bund das Online-Formular frei, über das Personen, die eine Covid-Erkrankung hinter sich haben, ihr Zertifikat beziehen können.

Im Gegensatz zu den Zertifikaten für Geimpfte kocht beim Genesenen-Pass nicht jeder Kanton sein eigenes Süppchen. Egal wo man wohnt: Das Antragsformular findet man hier. Das Zertifikat wird anschliessend per Post verschickt, wobei die Zustellung laut Bund bis zu sechs Arbeitstage dauern kann.

Voraussetzung für ein Genesenen-Zertifikat ist, dass die Krankheit weniger als sechs Monate zurückliegt. Zudem muss die Erkrankung mittels eines PCR-Tests nachgewiesen worden sein. Antigen-Schnelltests anerkennt die EU für Genesenen-Zertifikate nicht an, weshalb es auch die Schweiz nicht tut.

Ab Ende Monat im Einsatz

Noch ist das Zertifikat in der Schweiz wie auch in der EU noch nicht im Einsatz. Die Pilotphase läuft hierzulande noch bis Ende Monat. Der Bundesrat hat vergangene Woche das Einsatzgebiet im Inland definitiv festgelegt. Ab 28. Juni können Clubs und Tanzlokale für Personen öffnen, die ein Covid-Zertifikat vorweisen können. Ausserdem erhält man mit dem Corona-Pass Eintritt zu Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen.

Restaurants und beispielsweise auch Sport- oder Freizeiteinrichtungen können selbst entscheiden, ob sie das Covid-Zertifikat voraussetzen oder nicht. Werden nur Personen mit Zertifikat hereingelassen, darf dafür auf Maskenpflicht und andere Schutzmassnahmen verzichtet werden.

Allerdings: Auch für Personen mit Zertifikat sollen Zugangsbeschränkungen an Veranstaltungen und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gelten. Das hat der Nationalrat am Montag entschieden. es solle keine Zweiklassengesellschaft geschaffen werden. Solche Fragen zum Umgang mit Geimpften und Ungeimpften sollten Gastgebern nicht zugemutet werden. Nun muss noch der Ständerat darüber entscheiden. (lha)

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