Bargeldlos-Trend
Trinkgeld besteuern? Bundesrat lässt lieber Finger davon

Trinkgelder tauchen vermehrt in der Buchhaltung von Gastronomiebetrieben auf. Doch der Bundesrat verzichtet vorläufig auf eine Verschärfung der Besteuerungsregeln. Warum Gastrosuisse dennoch kritisch bleibt.
Publiziert: 21.11.2024 um 14:07 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2024 um 17:09 Uhr
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Der Bundesrat will die Regeln für das Besteuern von Trinkgeld im Gastgewerbe nicht ändern.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat will Trinkgelder in der Gastronomie nicht generell von den Steuern befreien. Ein Vorstoss aus der Mitte-Fraktion, die eine solche Ausnahme für Trinkgelder verlangt, empfiehlt er zur Ablehnung.

Gemäss der von Nationalrat Vincent Maitre (Mitte/GE) eingereichten Motion sollen im Gastgewerbe bezahlte Trinkgelder nicht mehr zum massgebenden Lohn zählen. Somit wären auf diesen Beträgen weder die Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Gegen vierzig Ratsmitglieder haben die Forderung mitunterzeichnet.

Liess man Trinkgeld früher häufig auf dem Tisch liegen nach dem Essen im Restaurant, wird es heute vermehrt per Karte gezahlt, zusammen mit der Rechnung. Damit könnten Trinkgelder immer besser nachverfolgt werden, schreibt Maitre.

Passe der Bund wie angekündigt die Regeln in Sachen Trinkgelder an, könnte die Regelung für die Betriebe zu viel mehr Bürokratie führen. Der Bundesrat lehnt die Forderung ab, wie er am Donnerstag schrieb.

Gastrosuisse ist nicht zufrieden

Trinkgelder gehörten heute nur zum für Steuern und Sozialabzüge massgebenden Einkommen, wenn sie einen wesentlichen Anteil des Lohns ausmachten. Um zum Lohn gezählt zu werden, müssten Trinkgelder überprüfbar sein. Diese Praxis habe sich bewährt, und kurzfristig seien keine neuen Regeln zu erwarten.

Die generelle Befreiung von Trinkgeldern von der Beitrags- und Steuerpflicht wäre laut Bundesrat ein Anreiz, das Personal vermehrt über Trinkgelder zu bezahlen, und Angestellte wären sozial schlechter abgesichert. Auch will der Bundesrat keine Sonderregelung für die Gastronomie. Er warnt vor Abgrenzungsproblemen.

Gastrosuisse bedauert diese Haltung. Steuerfreie Trinkgelder bedeuteten Rechtssicherheit und beseitigten «aktuelle Unschärfen» und Ungerechtigkeiten, schrieb der Verband. Trinkgelder, die von Standort, Betrieb und Gast abhingen, dürften nicht ins Lohnsystem gelangen, sondern müssten eine freiwillige Anerkennung bleiben.

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