BAG stellt klar
Schon jetzt ist das Covid-Zertifikat im Job nicht verboten

Arbeitgeber fordern den Bundesrat auf, den Einsatzbereich des Covid-Zertifikat auf den Arbeitsplatz auszudehnen. Tabu ist es dort aber schon heute nicht.
Publiziert: 24.07.2021 um 14:54 Uhr
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Sie dürfen seit Kurzem die Maske abnehmen: Angestellte der Firma Hamilton in Graubünden.
Foto: Keystone

Die Arbeitgeber machen Druck auf den Bund. Sie möchten das Covid-Zertifikat auch am Arbeitsplatz einsetzen, um Geimpften Erleichterungen bei den Schutzmassnahmen zu ermöglichen.

Zwar gilt seit Ende Juni keine Maskenpflicht mehr am Arbeitsplatz. In der Realität müssen aber noch immer viele Angestellte einen Mundschutz tragen – selbst wenn sie geimpft sind. Denn der Bundesrat legte fest, dass es sich beim Arbeitsplatz um einen sogenannt «grünen Bereich» gemäss seines Ampelsystems handelt. Das Zertifikat dort also – wie auch im öffentlichen Verkehr und im Kontakt mit Behörden – nicht zum Einsatz kommt.

Arbeitgeber fordern Bund zum Handeln auf

Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt fordert den Bund auf, das zu ändern. «Der Bundesrat soll, wenn die Fallzahlen weiter steigen, den Arbeitsplatz in seinem Zertifikats-Ampelsystem auf Orange setzen», sagte er zu Blick. Also zu einem Bereich, in dem das Zertifikat eingesetzt werden kann, aber nicht muss.

Auch Politikerinnen und Politiker unterstützen die Forderung, ebenso wie Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif). Bereits vergangene Woche hatte letzterer die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Einsatzbereich des Covid-Zertifikats auf den Arbeitsplatz auszuweiten. Dadurch könnte man das repetitive Testen in Betrieben ersetzen, sagte er.

Unter gewissen Umständen erlaubt

Schon heute ist es unter gewissen Umständen erlaubt, dass ein Chef von seinen Mitarbeitenden den Corona-Pass verlangt. Ein explizites Verbot, das Zertifikat am Arbeitsplatz einzusetzen, ist nirgends gesetzlich festgehalten.

«Beim Arbeitsort sind Sonderregeln möglich», teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Nachfrage mit. «In gewissen Arbeitsverhältnissen» sei es «nicht ausgeschlossen», dass das Zertifikat zur Anwendung gelangen kann.

«Der Impfstatus kann eine Information sein, die der Arbeitgeber in einigen Fällen verlangen kann, typischerweise in Berufen mit einem hohen Ansteckungsrisiko», schreibt das BAG. Als Beispiel nennt es Mitarbeitende, die mit gefährdeten Personen in Kontakt sind.

Zum Schutz vor gefährdeten Mitarbeitern

Es könne auch sein, dass besondere Umstände – auch hier werden gefährdete Mitarbeitende als Beispiel aufgeführt – den Arbeitgeber dazu veranlassen, den Zugang zu bestimmten Leistungen nur auf Zertifikats-Inhaberinnen und -Inhaber zu beschränken. Zudem müsse man zwischen privatrechtlich und öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen – also privatwirtschaftlichen und Staatsangestellten – unterscheiden.

Das BAG hält fest, dass der Arbeitgeber die Gesundheit seiner Mitarbeitenden schützen muss und für die Auswahl der geeigneten Schutzmassnahmen verantwortlich ist. Diese könnten abhängig vom Impfstatus angepasst werden.

Ein Unternehmen, das vorgeprescht ist, ist der Medizinaltechnikkonzern Hamilton aus Bonaduz GR. Dort dürfen die Angestellten, die geimpft oder genesen sind, seit Anfang Woche wieder ohne Maske arbeiten. Einige behalten die Maske aber trotzdem an – aus Solidarität gegenüber den Noch-Nicht-Geimpften. (lha/sf)

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