Auto, Jet und ein stattlicher Lohn
So ändert sich das Leben, wenn man Bundesrat wird

Elisabeth Baume-Schneider und Albert Rösti sind neu im Bundesrat. Mit dem Amt kommt einiges auf die Gewählten zu. Nicht nur an Arbeit, sondern auch an Privilegien.
Publiziert: 07.12.2022 um 11:41 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2022 um 15:08 Uhr
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Gleich nach der Vereidigung beginnt die Arbeit für die neu gewählten Bundesräte.
Foto: AFP
Thomas Müller

Am Mittwochmorgen fielen die Würfel – das Parlament wählte einen neuen Bundesrat und eine neue Bundesrätin. Doch was genau bringt es mit sich, wenn Albert Rösti und Elisabeth Baume-Schneider nun Mitglied der Landesregierung sind? Ein einfacher Job ist es nicht – aber das Amt hält auch einige Annehmlichkeiten bereit. Blick sagt, was sich im Leben der beiden Neugewählten ändern wird.

Der erste Tag

Gleich am ersten Tag bekommen die Neugewählten von der Bundeskanzlei ein eigenes Büro im Bundeshaus gestellt. In die wichtigen Dossiers müssen sie sich nämlich gleich einarbeiten, um am 1. Januar mit Vollgas starten zu können. Zu diesem Zweck erhalten sie auch eine Einführung in den Ablauf von Bundesratssitzungen.

Für welches Departement sie zuständig sein werden, wird am Donnerstag ausgejasst. Neuzugänge können ihre Wünsche dabei allerdings erst als Letzte äussern – und müssen häufig nehmen, was übrig bleibt.

Aufgaben, Arbeitszeiten und Verbote

Eine Bundesrätin ist nicht nur Mitglied der Regierung, sondern auch Chefin ihres Departements. Es gilt also Dutzende, wenn nicht gar Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen. Mit ihnen wird sie ihre Arbeitstage verbringen. Und die sind nicht kurz: Bis zu zwölf Stunden dauert ein normaler bundesrätlicher Arbeitstag. Vorher oder nachher gibt es auch noch einen Berg von Dossiers zu wälzen.

Auch gegen aussen gibt es neue Aufgaben. Rösti und Baume-Schneider müssen gegenüber der Bevölkerung und dem Parlament – gemäss dem Kollegialitätsprinzip – stets die Meinung des Gesamtbundesrats vertreten. Bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen dürfen sie sich gar nicht mehr einmischen.

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Lohn

Bundesrat ist man 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Daher müssen Regierungsmitglieder alle anderen Ämter und Jobs abgeben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Ein Nebenerwerb ist aber auch gar nicht nötig. Bundesräte werden gut bezahlt – aktuell mit 456'854 Franken Bruttolohn im Jahr, um genau zu sein. Hinzu kommt eine Spesenpauschale von 30'000 Franken pro Jahr. Finanzielle Sorgen bleiben auch nach dem Rücktritt erspart. Ab mindestens vier Jahren im Amt hat man Anrecht auf die Hälfte des Lohns als Rente.

Kommunikation

Das Privathandy dürfen die Gewählten zwar behalten. Weil sie aber auch viel über geheime und vertrauliche Themen kommunizieren, erhalten die neue Bundesrätin Baume-Schneider und Bundesrat Rösti ein abhörsicheres Gerät, das sogenannte «Tego». Im Alltag kommt dieses aber nur selten zum Einsatz.

Die meisten vertraulichen Gespräche laufen über persönliche Treffen. Für schriftlichen Austausch setzt der Bund auf die verschlüsselte Schweizer Nachrichten-App Threema. Egal, auf welchem Kanal: Von der Wahl bis zum Rücktritt muss ein Bundesrat immer erreichbar sein.

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Mobilität

Hier ein Gipfeltreffen, da eine Rede, dort eine Sitzung – als Bundesrat ist man viel unterwegs. Deshalb erhalten sie Zugang zu einem Repräsentationsfahrzeug und einen Dienstwagen mit Chauffeur. Zudem erhält jeder Bundesrat ein GA erster Klasse.

Auch geflogen wird erstklassig. Der Bundesrat hat zwei eigene Jets. Sind diese besetzt, so haben Bundesräte auf Swiss-Flügen VIP-Status inklusive Lounge-Zugang und allem, was dazugehört. Zudem: Sie erhalten einen Diplomatenpass, der das Reisen vereinfacht.

Wohnen

Nach Bern ziehen muss ein Bundesrat nicht – die Wahl des Wohnsitzes ist ihm überlassen. Der Amtssitz ist jedoch in Bern, und die Magistraten müssen ihn in kurzer Zeit erreichen können. Deshalb mieten sich viele Bundesräte eine Wohnung in oder um Bern, in der sie unter der Woche übernachten.

In allen Wohnungen übernimmt der Bund die Einrichtung und die Kosten von Fernseher, Telefonanschluss und IT-Geräten wie Computern. Vor Gebühren sind aber selbst Bundesräte nicht gefeit. Flattert die Serafe-Rechnung rein, müssen diese selbst Regierungsmitglieder bezahlen.

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