Diese Corona-Massnahmen gelten jetzt
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Berset stellt Corona-Ultimatum:Diese Corona-Massnahmen gelten jetzt

Auf Pisten, in Läden und Bahnen
Diese Corona-Massnahmen gelten jetzt

Der Bundesrat hat zusätzliche Massnahmen beschlossen, um das Coronavirus in Schach zu halten. BLICK zeigt, was jetzt gilt.
Publiziert: 04.12.2020 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2020 um 20:38 Uhr
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Bundesrat Alain Berset hat die Entscheide des Bundesrats vorgestellt.
Foto: Keystone

Vor den Festtagen zieht der Bundesrat die Schraube nochmals an, um die Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Das sind die Massnahmen, die er beschlossen hat:

  • Weniger Personen in Läden: Ab kommenden Mittwoch, 9. Dezember, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten dürfen. In grösseren Läden sollen pro Kunde nicht mehr nur 4, sondern 10 Quadratmeter reserviert werden – das heisst, die Anzahl zugelassener Kunden wird mehr als halbiert.
  • Neue Regeln für Restaurants: Alle Restaurants müssen die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch erheben. Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten.
    Sperrstunde: Die Sperrstunde bleibt bei 23 Uhr. Allein in der Silvesternacht wird sie ausnahmsweise bis 1 Uhr verlängert.
  • Singverbot: Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.
  • Homeoffice-Empfehlung: Der Bundesrat ruft die Arbeitgeber nochmals auf, wenn möglich Homeoffice zu ermöglichen. Eine Pflicht aber spricht er nicht aus.
  • Skigebiete brauchen Bewilligung: Der Bundesrat will den Schweizerinnen und Schweizern das Skifahren nicht verbieten. Allerdings benötigen die Skigebiete ab dem 22. Dezember eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind.
  • Beschränkungen in Gondeln: Es gibt keine Kapazitätsbegrenzungen für die Pisten. In allen geschlossenen Transportmitteln in den Skigebieten, also etwa in Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.
  • Maskenpflicht auf dem Skilift: Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden.
  • Pistenbeizen: Restaurants in Skigebieten dürfen Kunden nur in den Innenbereich lassen, wenn für sie ein Tisch frei ist. Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten zudem die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen Eltern mit Kindern.

Kantone in der Pflicht

Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden. Die Kantone müssen zudem dem Bund über die Anzahl Kontrollen, die ausgesprochenen Mahnungen und Bewilligungsentzüge sowie über die Auslastung der Spitäler Bericht erstatten.

Bundesrat droht den Kantonen

In einigen Kantonen sinken die Neuinfektionen nicht mehr – oder steigen gar an. Insbesondere in der Deutschschweiz. Der Bundesrat fordert die betroffenen Kantone deshalb auf, sofort zu handeln und strengere Massnahmen zu beschliessen. Dies ist als letzte Chance zu verstehen: Am kommenden Dienstag wird die Landesregierung eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am kommenden Freitag, 11. Dezember, strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben.

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