Teil-Lockdown Graubünden
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Kantonsregierung informiert:Teil-Lockdown Graubünden

Kantonsregierung informiert
Graubünden macht Kurz-Lockdown – und Massentests

Als erster Kanton der Schweiz führt Graubünden als Pilotprojekt Massentests durch. Wegen der hohen Corona-Fallzahlen hat der Kanton ausserdem einen Mini-Lockdown beschlossen. Die Restaurants und alle öffentlichen Einrichtungen bleiben zwei Wochen geschlossen.
Publiziert: 04.12.2020 um 09:20 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2020 um 18:14 Uhr
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In Graubünden startet die Wintersport-Saison – doch die Beizen müssen geschlossen bleiben.
Foto: STEFAN BOHRER

In Graubünden kommen die Massentests: Im Rahmen eines Pilotprojekts wird in drei Regionen die gesamte Bevölkerung getestet – auf freiwilliger Basis. Das hat die Bündner Kantonsregierung heute in Chur angekündigt. Zwischen dem 11. und 13. Dezember werden flächendeckend die Regionen Maloja, Bernina und Engiadina Bassa/Val Müstair durchgetestet.

Mit diesem Pilotprojekt soll zusätzlich die Ausgangslage geschaffen werden, um bei Bedarf einen Flächentest über den ganzen Kanton durchzuführen.

Skigebiete dürfen offen bleiben

Zudem zieht der Kanton die Schraube bei den Corona-Massnahmen an. Die verschärften Bündner Massnahmen sehen im Wesentlichen ein Verbot von Treffen mit mehr als zehn Personen vor, sowohl im privaten Rahmen als auch im öffentlichen Leben. Und: Ab Freitagabend, 23 Uhr, müssen sämtliche Restaurants ihre Türen schliessen.

Das gilt voraussichtlich bis am 18. Dezember. Ausnahmen gibt es nur für Take-aways und Lieferdienste sowie für Hotels. Das Gesamtschutzkonzept Graubünden soll die Pandemie eindämmen, die Wintersaison in den Tourismusregionen gewährleisten und Feierlichkeiten im privaten Kreis an Weihnachten und Neujahr ermöglichen.

Wintersport soll aber weiter betrieben werden können. Eine komplette Schliessung der Skigebiete müsse mit allen Mitteln verhindert werden, sagte Regierungspräsident Christian Rathgeb. Die Wintersaison sei elementar für den Kanton Graubünden. (gbl/SDA)

PK GR zu Corona-Massnahmen 4.12.
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